Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 28. Februar 2008, GVOBl. M-V. S. 84
Aufgrund des § 2 Abs. 1 und 2 und des § 10 Abs. 1 Satz 3 des Landesverwaltungskostengesetzes vom 4. Oktober 1991 (GVOBl. M-V S. 366, 435), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 527) und durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 568) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium:
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