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Nachgefragt bei: Dipl.-Psych. Julia Kröll, Institut für Betriebliche Gesundheitsberatung  
02.03.2021

Kröll: „Psychische Erkrankungen sollten in Unternehmen kein Tabu-Thema sein“

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/ifbg
Dipl.-Psych. Julia Kröll, ifbg (Foto: ifbg)
Wie die Rückkehr in den Job nach einer Depression für Betroffene am besten gestaltet werden kann und wie der Betrieb unterstützen kann, erläutert Psychologin Julia Kröll im Interview.

Mit wem sollte man sprechen, wenn man zurück in den Job möchte?

Der Wunsch nach Rückkehr in den Beruf kann bei betroffenen Personen zu unterschiedlichen Zeitpunkten kommen. Unabhängig davon, in welcher Phase der Erkrankung dieser Wunsch auftritt, kann er auch von Ängsten und Zweifeln begleitet sein. Einerseits ist das insbesondere nach einer längeren Abwesenheit vom Arbeitsplatz gut verständlich. Andererseits kann sich die Rückkehr zur Arbeit aber positiv auf das Wohlbefinden auswirken und depressive Schübe verringern. Voraussetzung ist, dass sich der bzw. die Betroffene gut auf diesen Schritt vorbereitet fühlt. Die Alltagsstruktur ist in Therapien ein wesentlicher Bestandsteil. Durch die oft lange Krankschreibung bei Menschen mit einer Depression kann der Weg zurück zum Arbeitsplatz ein großer Fortschritt in der Therapie sein.

Erste Ansprechpersonen sollten also immer die Therapeuten und Therapeutinnen sein, da diese die betroffene Person gut einschätzen und bei diesem Schritt unterstützen können. Die letztendliche Entscheidung, ob man sich dazu bereit fühlt, wieder in den alten Beruf einzusteigen, sollte aber beim Betroffenen selbst liegen. Neben der Therapie können sich Betroffene auch auf einschlägigen Seiten im Internet, wie z. B. der deutschen Depressionshilfe, Informationen holen, die ihnen bei ihrer Entscheidung helfen können.

Ist der Entschluss gefallen, wieder zum Arbeitsplatz zurückzukehren, sollte zunächst die direkte Führungskraft kontaktiert werden, um die nächsten Schritte zu besprechen. Eine offene Kommunikation mit dem Unternehmen kann hilfreich sein, ist aber natürlich nicht verpflichtend. Manche Beschäftigte entscheiden sich, eine Vertrauensperson zum ersten persönlichen Gespräch am Arbeitsplatz mitzunehmen. Das kann sinnvoll sein, da das Sprechen über die eigene psychische Störung belastend sein kann. 

Von welchen Stellen z. B. im Unternehmen bekommt man Hilfe und Unterstützung?

Bei einer Rückkehr an den Arbeitsplatz ist das Unternehmen dazu verpflichtet, Beschäftigte zu unterstützen. Bei einem Gespräch mit der Führungskraft können wesentliche Dinge wie flexible Arbeitszeiten, Pausen, Rückzugsorte und die Form der Unterstützung besprochen werden. 

Den direkten Führungskräften sei bei jeder Abwesenheit, aber insbesondere bei längeren Erkrankungen ihrer Mitarbeitenden, empfohlen, sogenannte Rückkehrgespräche zu führen. Hier sollte auch thematisiert werden, inwiefern sich die Arbeit auf das Auftreten der Erkrankung ausgewirkt hat und ob sich Arbeitsstruktur, -aufgaben und -prozesse ändern müssen, um eine erneute Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu vermeiden.

Welche Möglichkeiten des Wiedereinstiegs gibt es – lieber schrittweise die Stunden steigern oder gleich wieder so arbeiten wie vorher? Und wie kann/sollte der Vorgesetzte sich vorbereiten?

Die Wiedereingliederung kann auf Wunsch des Beschäftigten und mit Zustimmung des Unternehmens nach dem Hamburger Modell erfolgen. Dies ist ein individueller Stufenplan, bei dem die betroffene Person schrittweise an die Tätigkeit im alten Beruf herangeführt wird. Hier werden die Arbeitsstunden je nach persönlichem Gesundheitszustand nach und nach gesteigert, können aber auch wieder reduziert werden. Offiziell ist der Beschäftigte während dieser Zeit noch krankgeschrieben.

Idealerweise steht den Betroffenen in dieser oft mehrwöchigen Orientierungsphase am Arbeitsplatz eine Begleitung wie z. B. eine pädagogische Fachkraft, ein Psychologe bzw. eine Psychologin oder ein persönlicher Coach zur Seite, der bei der Einschätzung helfen kann, wie die Belastbarkeit des Beschäftigten ist und welche Tätigkeiten beim Einstieg Sinn machen. Besonders wichtig ist das, wenn die Therapie nicht fortgesetzt wird.

Da nicht in allen Unternehmen entsprechende Möglichkeiten gegeben sind, kommt hier erneut der direkten Führungskraft eine besondere Rolle zu. Um mit ihrer wichtigen Rolle im Wiedereingliederungsprozess nicht überfordert zu sein, sollten sich Führungskräfte z. B. im Rahmen von Schulungen zum Thema „Gesund Führen“ gut vorbereiten.

Im Zweifel lassen sich aber auch auf den Websites der großen Krankenkassen wertvolle Informationen dazu finden – sowohl zur Begleitung des Wiedereinstiegs im Speziellen, als auch zum Thema Depressionen und dem Umgang mit Betroffenen im Allgemeinen. Generell sollten psychische Erkrankungen im Unternehmen kein Tabu-Thema sein, denn die Zahl der Krankschreibungen sowie die damit zusammenhängenden Fehltage aufgrund von psychischen Leiden steigen immer weiter an. So kamen 2019 auf 100 Versicherte z. B. 105 Fehltage aufgrund von einer Depression (DAK-Psychoreport, 2019). Psychische Störungen sind zudem die Hauptursache für Frühberentungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Was ist rechtlich vorgesehen?

Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als 6 Wochen andauert oder wiederholt auftritt, ist das Unternehmen dazu verpflichtet, abzuklären, welche Hilfe die Arbeitskraft benötigt und wie die Arbeitsfähigkeit aufrechterhalten werden kann. Seit dem 01.05.2004 wird gesetzlich ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gefordert, damit betroffene Personen wieder arbeiten können und um erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Die Arbeitskraft ist jedoch nicht verpflichtet, dies in Anspruch zu nehmen.

Wie sollte man sich gegenüber dem Team verhalten?

Inwiefern das Team über den Grund der Abwesenheit informiert wird, sollte dem Betroffenen selbst überlassen werden. Offen und ehrlich über die eigene Erkrankung zu sprechen, kann entlastend wirken, aber nur, wenn das Vertrauen gegeben ist, dass derlei Informationen im Team gut aufgenommen und wiederum vertraulich behandelt werden.

In jedem Fall sollten Kollegen bzw. Kolleginnen und Führungskräfte rücksichtsvoll mit der betroffenen Person umgehen und Verständnis zeigen, wenn es z. B. künftig zu einer phasenweisen Verschlechterung des Zustandes kommen sollte, wie es im Rahmen von erneuten depressiven Phasen passieren kann. Generell gilt: Übermäßiger Leistungsdruck und unangebrachte Kritik tut niemandem gut, aber insbesondere Personen mit Depressionen können sie sehr zusetzen. Kollegen bzw. Kolleginnen und Vorgesetzte sollten vielmehr ihre Unterstützung anbieten und so die betroffene Person entlasten. Eine solche Kultur kommt dabei natürlich nicht nur den Betroffenen, sondern im Idealfall dem ganzen Team zugute.

Und wie sollte man selbst sich auf den ersten Tag zurück am Arbeitsplatz vorbereiten?

Der erste Tag sollte im Voraus gut geplant sein, damit die betroffene Person sich sicher fühlt und im Idealfall die Freude den Sorgen überwiegt. Im Optimalfall stehen der erste Termin und eine Tagesstruktur bereits fest, so dass man sich schon vorher gut vorbereiten kann. In jedem Fall empfiehlt es sich, bereits vorher eine gute Antwort auf die eine Frage parat zu haben, die sehr wahrscheinlich gestellt werden wird: „Wo warst du?“

Welche Warnsignale zeigen, dass es im Job zu schnell geht/zu viel wird? 

Frühwarnzeichen einer rezidivierenden – also wiederkehrenden – Depression sind z. B. Veränderungen in der Stimmung, vermehrtes Grübeln sowie Schlafstörungen. Diese Warnzeichen können je nach Person sehr unterschiedlich sein. Wichtig ist, dass sich jeder Betroffene selbst so gut kennt, dass ihm solche Warnzeichen rechtzeitig bewusst werden. Um sich im Fall des Falles möglichst schnell aktiv Hilfe suchen zu können, könnte ein in der Therapie entwickelter Krisenplan eine sinnvolle Lösung sein. Hier sollten auch mögliche Unterstützer am Arbeitsplatz auftauchen.

Vielen Dank!

Dipl.-Psych. Julia Kröll studierte Psychologie an der Universität Potsdam und an der Universität Konstanz. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strategie und Führung an der Universität Konstanz arbeitet sie nun unter anderem für das Institut für Betriebliche Gesundheitsberatung (IFBG). In die Konzeption und Durchführung von Vorträgen, Webinaren, Workshops, Parcours und anderen Formaten lässt Frau Kröll ihre langjährige Erfahrung und Expertise im Bereich personzentrierter und systemischer Beratung, Life-Design-Coaching und Training miteinfließen. Ihre Schwerpunkte liegen dabei im Bereich Stress und Digitale Balance, der Work-Life-Integration und der Entwicklung gesunder Gewohnheiten. In diesem Zusammenhang war sie bereits für Beschäftigte, Führungskräfte und Teams u. a. bei Airbus, Brose, Siemens, Roche, Daimler und SAP tätig.


Weitere Informationen unter www.ifbg.eu

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