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AU ohne Arztbesuch  
14.02.2019

Krankschreibung via Whatsapp oder Internet: Analyse von Chancen und Risiken

Stephanie Widmaier und Volker Nürnberg
Krankmeldung via Whatsapp (Foto: ESV/Kausche)
Eine gewöhnliche Erkältung stellt eine der häufigsten Gründe für einen Arztbesuch dar. Dabei können Patienten diese in den meisten Fällen selbst behandeln. Arbeitnehmer sind jedoch in der Pflicht, dem Arbeitgeber in der Regel nach dem dritten Fehltag eine Krankmeldung zukommen zu lassen. Aber beanspruchen medizinisch nicht notwendige Arztbesuche, die lediglich die Erstellung einer AU-Bescheinigung zum Ziel haben, die begrenzten Ressourcen im Gesundheitswesen nicht unnötig? Der Einsatz von Telemedizin könnte hier entlasten.

Die Lebenserwartung der Europäer steigt stetig. Doch spricht dies noch lange nicht dafür, dass das höhere Alter frei von gesundheitlichen Einschränkungen erreicht wird. Im Gegenteil: Ungefähr jeder Zehnte leidet an einer chronischen Erkrankung. Während früher häufig Arbeitsbedingungen verantwortlich für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf waren, sorgen heutzutage vor allem Lifestyle- bzw. Zivilisationskrankheiten für eine Arbeitsunfähigkeit, welche bis hin zur Berufsunfähigkeit führen kann. Ungesunde Ernährungsweisen, wenig Bewegung sowie Tabak- und Alkoholkonsum in Kombination mit Stress können Auslöser für Diabetes mellitus Typ II, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Übergewicht oder Rückenleiden sein. Doch auch der Anteil psychischer Erkrankungen ist im Hinblick auf die Arbeitsunfähigkeit eine besonders relevante Krankheitsart. Dies bestätigt der DAK Gesundheitsreport 2018. Knapp 54 Prozent aller Krankheitstage sind auf Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, des Atmungssystems sowie auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. Die drei wichtigsten Krankheitsarten weisen jedoch unterschiedlich hohe Fallhäufigkeiten und Falldauern auf. Hierbei ist eine Differenzierung zwischen der Fallhäufigkeit und der Falldauer notwendig. So zeigen die AU-Daten der DAK-Gesundheit 2017, dass psychische Erkrankungen für nur 5,8 Prozent aller AU-Fälle verantwortlich sind, jedoch bleiben Patienten mit derartigen Diagnosen etwa 35,5 Tage arbeitsunfähig (durchschnittliche Falldauer). Bei Atemwegserkrankungen verlaufen Falldauer und Fallhäufigkeit hingegen genau entgegengesetzt. Diese weisen mit 29,2 Prozent mit Abstand die meisten AU-Fälle auf, allerdings handelt es sich bei den Erkrankungen des Atmungssystems in der Regel um leichte Beschwerden, da die durchschnittliche Falldauer nur 6,5 Tage beträgt. 

Eine gewöhnliche Erkältung stellt somit eine der häufigsten Gründe für einen Arztbesuch dar. Dabei können Patienten diese in den meisten Fällen mit rezeptfreien Medikamenten und genügend Ruhe selbst behandeln. Arbeitnehmer sind jedoch in der Pflicht, dem Arbeitgeber in der Regel nach dem dritten Fehltag eine Krankmeldung zukommen zu lassen. Auch wenn kein Arzt für die Behandlung einer reinen Erkältung von Nöten ist, führte bislang zur Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Weg am Hausarzt vorbei. Betrachtet man die pro-Kopf-Arztbesuche ausgewählter OECD-Länder, so führt Deutschland mit jährlich 10 Arztbesuchen pro Kopf gemeinsam mit Ungarn und Korea die Spitze an (Quelle: OECD Health at a glance 2017).

Im Rahmen des Arztreports vom Göttinger Aqua-Institut wurde für das Jahr 2015 sogar ein Mittelwert von 14,7 Arztkontakten pro gesetzlich Versicherten in Deutschland extrapoliert. Vor dem Hintergrund der überdurchschnittlich hohen Arztbesuche sowie der hohen Fallhäufigkeit z.B. von Erkältungen, stellt sich die Frage, ob medizinisch nicht notwendige Arztbesuche, die lediglich die Erstellung einer AU-Bescheinigung zum Ziel haben, die begrenzten Ressourcen im Gesundheitswesen nicht unnötig beanspruchen? Mittel- bis langfristig betrachtet, bedarf es neuer Lösungsansätze, insbesondere im Hinblick auf den Rückgang niedergelassener Ärzte bei gleichzeitig zunehmenden Behandlungsbedarf.

Der Einsatz von Telemedizin könnte hierbei Entlastung schaffen. So hat ein Hamburger Start-up ein Online-Service ins Leben gerufen zur Krankschreibung via Whatsapp. Da es sich bei Erkältungen um eine Diagnose handelt, die gut per Fragenkatalog diagnostiziert werden kann, bietet das Start-up lediglich Krankschreibungen in Verbindung mit dieser Diagnose an. Zielgruppe des Start-ups stellen sämtliche Arbeitnehmer dar, die sich aufgrund von Erkältungssymptomen nicht arbeitsfähig fühlen, unabhängig davon, ob privat oder gesetzlich versichert. Arbeitnehmer müssen somit nicht mehr persönlich zum Hausarzt gehen, lange Zeit im Wartezimmer verbringen und sich erst nach körperlicher Untersuchung vom Arzt eine AU ausstellen lassen.

Doch wie genau funktioniert das Krankschreiben via Whatsapp?

Über das Anklicken von Symptomen sowie dem Ausschließen möglicher Risikofaktoren wird geprüft, ob es sich um eine reine Erkältung handelt. Weist der Patient Symptome auf, die gegen eine Erkältung sprechen oder gehört der Patient zu einer Risikogruppe, so verweist die Webseite darauf, dass der Dienst nicht in Anspruch genommen werden kann. In diesem Fall hat der Patient seinen Hausarzt aufzusuchen und sich persönlich von ihm untersuchen zu lassen. Sprechen die Symptome jedoch für eine Erkältung, so hat der Patient seine persönlichen Daten, sowie ein Foto der Versichertenkarte anzugeben und eine Zahlart (PayPal, Kreditkarte oder Überweisung) auszuwählen. Anders als bei der Krankschreibung über einen Vertragsarzt besteht nicht die Möglichkeit, die AU-Bescheinigung über die Krankenkasse abzurechnen. Daher fallen pro AU-Bescheinigung Kosten in Höhe von 9 Euro an, die vom Patienten selbst zu tragen sind und nicht von der GKV erstattet werden. Nach Abschluss des Bezahlvorgangs prüft ein unabhängiger Arzt die Symptome und entscheidet, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Wird der Patient als arbeitsunfähig erklärt, stellt der Arzt eine AU für maximal drei Tage aus und sendet diese zunächst als Foto per Whatsapp und zusätzlich im Original per Post an den Patienten.

Die rechtliche Grundlage der Geschäftsidee stellt die Öffnung des Fernbehandlungsverbots dar, welche der Deutsche Ärztetag im Mai 2018 entschieden hat. Gemäß der Neufassung des § 7 Absatz 4 MBO-Ä soll es Ärzten nun möglich sein, Patienten „im Einzelfall“ auch ohne vorherigen Erstkontakt via Telefon oder Internet zu behandeln bzw. zu beraten. Geht es jedoch um die Ausstellung von AU-Bescheinigungen, ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, z.B. via Telemedizin, so lehnt dies die Mehrheit der Delegierten ab. Allerdings liegt diese Regelungskompetenz nicht beim Ärztetag, sondern beim Gesetzgeber.

Das Modell der Online-Krankschreibung stößt vor allem bei den Ärztekammern auf Kritik. Neben den datenschutzrechtlichen Bedenken äußern sie zudem rechtliche Zweifel an der Ausstellung von AU-Bescheinigungen ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt. Es findet somit weder eine detaillierte körperliche Untersuchung statt, wie z.B. über das Abhören von Herz und Lunge, noch besteht die Möglichkeit mit dem Arzt in den Dialog zu treten, sollte der Patient Fragen haben. Doch auch aus Arbeitgebersicht sind Zweifel an der Echtheit der AU-Bescheinigung denkbar, wenn diese z.B. von einem Arzt aus einem anderen Bundesland ausgestellt wird. Im Rahmen der Telemedizin scheinen AU-Bescheinigungen ein höheres Missbrauchspotenzial aufzuweisen, da der Arzt sich auf die Angaben des Patienten verlassen muss und keine Möglichkeit besteht, diese persönlich zu hinterfragen. Das Hamburger Start-up verweist hierbei auf die Experten der Uni Magdeburg, welche die Selbst-Krankschreibung für bis zu einer Woche sogar befürworten. Erfahrungen aus Norwegen zeigen, dass gelockerte Regelungen nicht zu mehr Krankschreibungen führen. Die Magdeburger Experten sehen darin sogar Potenziale zum Rückgang der Arztbesuche, zur Entlastung der Hausärzte sowie zur Stärkung der Eigenverantwortung der Patienten. Letztendlich besteht sowohl bei einer digitalen AU-Bescheinigung als auch beim Krankschreiben im Rahmen des herkömmlichen Arzt-Patienten-Kontaktes ein gewisses Restrisiko des Missbrauchs bestehen. Dies verdeutlicht ein Vorfall an der Stuttgarter Uni Hohenheim, wo 37 Studenten jeweils ein Attest vom selben Arzt einreichten und erhebliche Zweifel hinsichtlich der Echtheit der Krankmeldung bestehen. Dennoch scheint die Online-Krankschreibung ohne persönlichen Arztkontakt ein äußerst niedrigschwelliges Angebot für Arbeitnehmer darzustellen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Möglichkeit zur online Krankschreibung auf ein bestimmtes jährliches Maximum zu begrenzen, um das Missbrauchspotenzial so gering wie möglich zu halten.

Die Krankschreibung via Internet stellt ein neuartiges Geschäftsmodell dar und bietet die Chance zur Reduzierung unnötiger Arztbesuche. Über die online Ausstellung einer AU-Bescheinigung können erkältete Patienten den Arztbesuch vermeiden, sich selbst schonen und somit auch das Ansteckungsrisiko anderer Patienten und des medizinischen Personals in der Praxis reduzieren. Es ist zu erwarten, dass weitere Anbieter mit ähnlichen Geschäftsmodellen auf den Telemedizin-Markt strömen werden. Da sich das Hamburger Start-up bisher nur auf AU-Bescheinigungen für Erkältungen fokussiert hat, wären weitere Diagnosen mit hoher Fallzahl, standardisierter Anamnese über ein Fragenkatalog und geringem individuellem ärztlichen Behandlungsbedarf denkbar, bei dem der Patient bisher in der Regel nur zur Aushändigung der AU-Bescheinigung den Hausarzt aufsucht.

Fazit

Insgesamt bietet das Krankschreiben via Whatsapp sowohl Chancen als auch Risiken. Insbesondere die umstrittenen (datenschutz)rechtlichen Themen stellen eine große Hürde dar. Dabei scheint die Ausstellung einer AU-Bescheinigung ohne vorherigen Arzt-Patienten-Kontakt eines der Hauptprobleme zu sein. Ein möglicher Lösungsansatz könnte die Erstellung einer AU-Bescheinigung via Internet nur auf solche Patienten begrenzen, die dem Arzt bereits durch vorherige Arztbesuche bekannt sind.

Das Geschäftsmodell scheint auf den ersten Blick eine zukunftsweisende Lösung für den Patienten anzubieten, unkompliziert eine AU-Bescheinigung zu erhalten. Auf den zweiten Blick weist der Prozess der Online-AU-Erstellung jedoch mehr Medienbrüche auf als bei einem herkömmlichen Arztbesuch. So können die Daten der Versichertenkarte nicht automatisch eingelesen werden, sondern müssen erst von dem Foto in das System des Arztes übertragen werden. Auch die Versendung der originalen AU-Bescheinigung an den Patienten verursacht unnötige Portokosten und eine zeitliche Verzögerung, denn der Patient kann die originalen AU-Ausfertigungen erst nach Posteingang weiter an die Krankenkasse sowie den Arbeitgeber versenden.

Um im internationalen Vergleich den Anschluss nicht zu verlieren, muss Deutschland die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben. Daher sollte eine zukunftsorientierte Geschäftsidee Medienbrüche möglichst ganz vermeiden und einen reibungslosen digitalen Prozess sicherstellen, wodurch große Effizienzsteigerungspotenziale generiert werden können. So könnte beispielsweise eine online AU-Bescheinigung via Blockchain erstellt und allen Prozessbeteiligten (GKV, AG, Patient) digital zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zuge bietet es sich an, den gesamten Prozess der Arbeitsunfähigkeit auf mögliche Optimierungspotenziale zu überprüfen. Mit Blick auf die zunehmenden AU-Tage sowie die damit verbundenen Ausgaben des Krankengeldes wäre beispielsweise eine Implementierung von (online-) Teilkrankschreibungen denkbar. Für Unternehmen ist die Senkung des Krankenstandes elementares Mittel gegen den Fachkräftemangel. Ihnen ist aber zu empfehlen die ersten drei Krankheitstage in der Regel ohne Krankenschein zuzulassen. Neben dem Krankenstand sollten sich die Unternehmen aber dringend auch auf weitere Kennzahlen fokussieren – Produktivität, Motivation und Fluktuationsquoten seien hier nur exemplarisch genannt.

Die Autoren
Stephanie Widmaier (M.A.) ist Consultant im Fachbereich Gesundheitswirtschaft Advisory Services bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und berät zu gesundheitsökonomischen Themen.

Prof. Dr. Volker Nürnberg ist Partner im Fachbereich Gesundheitswirtschaft Advisory Services der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und lehrt an verschiedenen Hochschulen. 


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