Das Thema der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung erhält seit der Umformulierung des § 5, Abs. 3 des ArbSchG im Jahr 2013 verstärkt Aufmerksamkeit. Obwohl das Bewusstsein steigt, dass psychische Belastung zu einer ganzheitlichen Analyse von Arbeitssystemen dazugehört und die Betrachtung der Wechselwirkung mit physischer Belastung essentiell für eine zielgerichtete Beurteilung ist, wurde bisher wenig auf die diesbezüglichen Kompetenzen der Akteure eingegangen, die hierfür vom ASiG als Berater benannt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2020.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-02 |
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