Kann ich beim Transport von Gefahrstoffen zur Baustelle auch dann die Handwerkerregelung anwenden, wenn sich die Baustelle im Ausland befindet (Dialog Nr. 22.886)?
Grundsätzlich gelten die Regelungen des ADR (www.tes.bam.de) in allen ADR-Vertragsstaaten. Zurzeit sind dies 47 Staaten, zu denen u. a. auch die Schweiz und die Niederlande zählen. Eine Übersicht der Vertragsstaaten findet sich in der RSEB unter dem Punkt 70.1. Das bedeutet, dass die Freistellungen aus Unterabschnitt 1.1.3.1 c auch in der Schweiz und den Niederlanden in Anspruch genommen werden können. Falls darüber hinaus nationale Abweichungen bestehen, müssen diese beachtet werden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-12-01 |
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