Nacht- und Schichtarbeiter/innen sind durch die arbeitszeitbedingte Verschiebung des Lebens- und Arbeitsrhythmus besonderen Belastungen ausgesetzt. Sie leiden überdurchschnittlich häufig unter Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, Magen-Darm-, Herz-Kreislauf- und nervösen Beschwerden etc. Aus diesen Gründen wird bei der Gestaltung der Nachtund Schichtarbeit seit 1994 im Arbeitszeitgesetz die Berücksichtigung der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse gefordert. Auch bei der nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG; www.gesetze-im-internet.de/arbschg) durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber gehalten, die anerkannten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu beachten. Es gibt anerkannte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, denen zu Folge ältere Arbeitnehmer/innen durch Nachtarbeit verstärkt gesundheitlich beeinträchtigt werden. Inwieweit eine bestimmte Person keine Nachtarbeit mehr machen sollte, ist letztlich eine Einzelfallentscheidung.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-05 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.