Da die Betriebsanweisung gem. Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 (www.baua.de/trgs) Ziffer 3.1 Absatz 1 in verständlicher Form und Sprache abzufassen ist, bleibt hier als die zentrale Frage, welche Kennzeichnung auf der Verpackung des Gefahrstoffes verwendet wird. Sollte dort die neue Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung 1272/2008 (echa.europa.eu/de/ regulations/clp) verwendet werden, so ist zwecks Vereinheitlichung auch die Betriebsanweisung so zu gestalten.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-03 |
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