In der Lastenhandhabungsverordnung (www.gesetze-im-internet.de/ lasthandhabv) werden zu Merkmalen, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit ergeben können, Festlegungen getroffen und werden vom Arbeitgeber Maßnahmen gefordert, um die manuelle Handhabungen von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit mit sich bringen, insbesondere der Lendenwirbelsäule, zu vermeiden. Konkrete Grenzwerte sind in der Lastenhandhabungsverordnung allerdings nicht festgelegt. Dazu hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) eine Leitmerkmalmethode entwickelt, die mit der „Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten“ (LV 9) veröffentlicht worden ist.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-06 |
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