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ARBEITSSCHUTZuptodate!
Mikrojobs und Arbeitnehmereigenschaft | 03.12.2020 |
BAG: Auch Crowdworker können Arbeitnehmer sein | |
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Crowdworker konkurrieren oft auf Internetplattformen um Jobs. Zum Teil geht es um einfache Aufträge, die auch als Mikrojobs bezeichnet werden, wie etwa Pizza ausfahren. Manchmal handelt es sich auch um anspruchsvollere Tätigkeiten. Doch sind Crowdworker freie Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Sinne von § 611a BGB? Hierzu hat sich das BAG aktuell geäußert. mehr … |
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