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ARBEITSSCHUTZuptodate!
Arbeits-, Arbeitszeit- und Pausenregime sollten im Rahmen des technologisch oder betriebsbedingt Möglichen an die Situation angepasst werden:
Auch in einem überwärmten Büroraum können gesundheitliche Störungen wie Hitzeerschöpfung oder Hitzekollaps auftreten. Deren Anzeichen sollten rechtzeitig erkannt und Sofortmaßnahmen eingeleitet werden.
Grundsätzliche Verhaltensmaßnahmen:
Oft werden die Gefahren durch intensive Sonnenstrahlung unterschätzt. Neben Licht und Wärme, ist die nicht sichtbare UV-Strahlung Bestandteil der Sonnenstrahlung. Diese ist verantwortlich für die Bräunung der Haut und wichtig für die Vitamin D-Bildung. Sie ist aber auch eine mögliche Ursache für Haut- und Augenerkrankungen. Obwohl ein Sonnenbrand meistens noch gut heilt, erhöht sich aber mit jedem Mal das Risiko an Hautkrebs zu erkranken. Ein großes Gesundheitsrisiko, das tödliche Folgen haben kann. Deshalb gilt: Sonnenschutz ist Arbeitsschutz.
Für Arbeitgeber bestehen mit dem Arbeitsschutzgesetz (§ 4, § 5, § 11 § 12), der Arbeitsstättenverordnung (§ 3a, Anhang 5.1) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1, § 23) bereits jetzt schon Verpflichtungen hinsichtlich des Schutzes von Beschäftigten vor solarer UV-Strahlung.
Für eine Gefährdungsbeurteilung kann der UV-Index eine wichtige Größe sein und zur einfachen Ermittlung der Gefährdung beitragen. Der UV-Index (UVI) beschreibt die sonnenbrandwirksame UV-Strahlung der Sonne. Dabei gilt: Je größer der UVI ist, desto größer ist die UV-Belastung und damit das Sonnenbrandrisiko. Ab einem UV-Index 3 sollten sie ihre Gesundheit schützen indem sie:
Darüber hinaus kann ein Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (min. LSF 30) Hautschädigungen deutlich vermindern. Wichtig hierbei ist, dass sich die Sonnencreme leicht anwenden lässt und ausreichend dick aufgetragen wird. Nur dann ist ein wirksamer Schutz zu erzielen. Häufig ist die Auftragungsmenge zu gering, was zu einer Abnahme der Schutzwirkung bis auf ein Drittel führen kann.
Die auf das Auge einwirkende UV-A-Strahlung wird von der Augenlinse absorbiert. Nach langjähriger Einwirkung kann ein Katarakt (Grauer Star) entstehen. Hierbei handelt es sich um eine Trübung der Augenlinse. Die Linse kann sich im Gegensatz zu den meisten anderen menschlichen Geweben nicht erneuern und muss bei zu starker Trübung durch eine künstliche Linse ersetzt werden. In Deutschland werden ca. 600.000 Staroperationen durchgeführt, die zum Teil auf eine zu hohe UV-A-Lebensdosis zurückzuführen sind.
Bei starker Sonneneinstrahlung sollte deshalb eine geeignete Sonnenbrille getragen werden. Achten sie beim Kauf auf das CE-Kennzeichen, die Filterkategorie 2 oder 3. Wenn die Brillengläser dann noch ausreichend das Auge abdecken, ist eine nahezu 100%iger Schutz vor UV-Strahlung gegeben. Hilfreiche Tipps zum Thema liefert das Faltblatt "Sonnenbrillen - Augen auf beim Brillenkauf!". Weitere wichtige Hinweise zum Thema solare UV-Strahlung am Arbeitsplatz erhalten sie auf der Seite "Schutz vor Sonnenstrahlung" (siehe unten).
Bei der Arbeit im Freien sind - neben den in Kapitel 1 für Arbeitsstätten in Gebäuden genannten Hinweisen - im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weitere Einflussfaktoren wie UV-Strahlung, erhöhte Hitzebelastung durch direkte Sonneneinstrahlung, erhöhte Konzentrationen von Luftschadstoffen (Sommersmog, Ozon etc.) zu beachten. Der Schutz vor diesen schädigenden Einflüssen ist von höchster Priorität, um eine Gefährdung der Gesundheit der Beschäftigten zu vermeiden. Ob mit einer Hitzewelle zu rechnen ist, darüber informiert der Deutsche Wetterdienst (DWD) mit einem Hitzewarnprogramm.
Mitarbeiter schulen:
Hitzeerkrankungen: Besonders bei der Arbeit im Freien stellen Hitzeerkrankungen eine erhöhte Gefahr für die Gesundheit dar, neben einem Sonnenstich ist in Extremfällen auch ein Hitzschlag möglich. Weiterführende Informationen und Verhaltensmaßnahmen finden Sie im Bericht "Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen sommerlicher Hitze und Hitzewellen und Tipps zum vorbeugenden Gesundheitsschutz" des Bundesumweltamtes.
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