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Nadelstichverletzungen  
12.12.2016

Kleine Anfrage zu beruflichen Nadelstichverletzungen

BVMed/ESV-Redaktion Arbeitsschutz
Handlungsbedarf bei Nadelstichverletzungen? (Foto: DXfoto.com)
Nadelstichverletzungen zählen zu den häufigsten Arbeitsunfällen von Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege. In einer Kleinen Anfrage zum Schutz vor Nadelstichverletzungen in der Gesundheitsversorgung und der Pflege zitiert die Fraktion der Linken Schätzungen, nach denen sich jeder Beschäftigte mindestens alle 2 Jahre sticht oder schneidet.

Die Technische Regel TRBA 250 sieht für infektionsgefährdete Bereiche die Verwendung von Sicherheitsinstrumenten verbindlich vor. In der Pflege würden solche Geräte jedoch bei weniger als einem Drittel der Befragten eingesetzt. Einige Kassen weigern sich, die Produkte zu vergüten, da diese dem Arbeitsschutz dienten. Die Bundesregierung antwortete, dass die Verwendung von Sicherheitsgeräten dort sichergestellt sein muss, wo es erforderlich ist. Eine laufende Studie soll den Handlungsbedarf klären. Mehr auf: bundestag.de.

Text der Kleinen Anfrage
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