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Vorschrift Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung

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  • Vom 16. Oktober 1990, BGBl. I S. 2221

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Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung - JArbSchUV)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 16. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2221), geändert durch Artikel 19 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 411)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.70440

Auf Grund des § 46 Abs. 1 und des § 72 Abs. 3 Satz 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) verordnet der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung:

§ 1 Durchführung der Untersuchungen

§ 2 Untersuchungsberechtigungsschein

§ 3 Erhebungsbogen

§ 4 Untersuchungsbogen

§ 5 Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten

§ 6 Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber

§ 7 Übermittlung von Unterlagen

§ 8 Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift

Anlage 1

Anlage 1a

Anlage 2

Anlage 2a

Anlage 3

Anlage 4

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