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Vorschrift Jugendarbeitsschutzgesetz

Aktuelle Fassung

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Weitere Fassungen

  • Vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 246)

  • Vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 109)

  • Vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2970, 2989)

  • Weitere 21 Fassungen…

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Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 53 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 323)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.69878

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 1a Formvorgaben

§ 2 Kind, Jugendlicher

§ 3 Arbeitgeber

§ 4 Arbeitszeit

Zweiter Abschnitt
Beschäftigung von Kindern

§ 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern

§ 6 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen

§ 7 Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern

Dritter Abschnitt
Beschäftigung Jugendlicher

Erster Titel
Arbeitszeit und Freizeit

§ 8 Dauer der Arbeitszeit

§ 9 Berufsschule

§ 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume

§ 12 Schichtzeit

§ 13 Tägliche Freizeit

§ 14 Nachtruhe

§ 15 Fünf-Tage-Woche

§ 16 Samstagsruhe

§ 17 Sonntagsruhe

§ 18 Feiertagsruhe

§ 19 Urlaub

§ 20 Binnenschiffahrt

§ 21 Ausnahmen in besonderen Fällen

§ 21a Abweichende Regelungen

§ 21b Ermächtigung

Zweiter Titel
Beschäftigungsverbote und -beschränkungen

§ 22 Gefährliche Arbeiten

§ 23 Akkordarbeit; tempoabhängige Arbeiten

§ 24 Arbeiten unter Tage

§ 25 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen

§ 26 Ermächtigungen

§ 27 Behördliche Anordnungen und Ausnahmen

Dritter Titel
Sonstige Pflichten des Arbeitgebers

§ 28 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit

§ 28a Beurteilung der Arbeitsbedingungen

§ 29 Unterweisung über Gefahren

§ 30 Häusliche Gemeinschaft

§ 31 Züchtigungsverbot, Verbot der Abgabe von Alkohol und Tabak

Vierter Titel
Gesundheitliche Betreuung

§ 32 Erstuntersuchung

§ 33 Erste Nachuntersuchung

§ 34 Weitere Nachuntersuchungen

§ 35 Außerordentliche Nachuntersuchung

§ 36 Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers

§ 37 Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen

§ 38 Ergänzungsuntersuchung

§ 39 Mitteilung, Bescheinigung

§ 40 Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk

§ 41 Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen

§ 42 Eingreifen der Aufsichtsbehörde

§ 43 Freistellung für Untersuchungen

§ 44 Kosten der Untersuchungen

§ 45 Gegenseitige Unterrichtung der Ärzte

§ 46 Ermächtigungen

Vierter Abschnitt
Durchführung des Gesetzes

Erster Titel
Aushänge und Verzeichnisse

§ 47 Bekanntgabe des Gesetzes und der Aufsichtsbehörde

§ 48 Information über Arbeitszeit und Pausen

§ 49 Verzeichnisse der Jugendlichen

§ 50 Auskunft; Vorlage der Verzeichnisse

Zweiter Titel
Aufsicht

§ 51 Aufsichtsbehörde; Besichtigungsrechte und Berichtspflicht

§ 52 (aufgehoben)

§ 53 Mitteilung über Verstöße

§ 54 Ausnahmebewilligungen

Dritter Titel
Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz

§ 55 Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz

§ 56 Bildung des Ausschusses für Jugendarbeitsschutz bei der Aufsichtsbehörde

§ 57 Aufgaben der Ausschüsse

Fünfter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 58 Bußgeld- und Strafvorschriften

§ 59 Bußgeldvorschriften

§ 60 Verwaltungsvorschriften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften

§ 61 Beschäftigung von Jugendlichen auf Kauffahrteischiffen

§ 62 Beschäftigung im Vollzug einer Freiheitsentziehung

§ 63 Änderung des Berufsbildungsgesetzes

§ 64 Änderung der Handwerksordnung

§ 65 Änderung des Bundesbeamtengesetzes

§ 66 Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes

§ 67 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 68 Änderung der Gewerbeordnung

§ 69 Änderung von Verordnungen

§ 70 Änderung des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

§ 71 (weggefallen)

§ 72 Inkrafttreten

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