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Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Gesundheit  
21.03.2024

Jetzt die Aushangpflicht überprüfen

ESV-Redaktion Arbeitsschutz
Die Aushangpflicht bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Dokumente ausgehängt werden müssen. (Foto: geralt/Pixabay)
Der Jahresbeginn ist ein guter Anlass, um zu überprüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Aushangpflichten im Betrieb rechtssicher erfüllt werden: Jeder Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten diverse Gesetze, Verordnungen und Vorschriften aktuell und vollständig zur Verfügung stellen. Das geht natürlich auch auf digitalem Weg.

Alle Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten über ihre Rechte, Pflichten und die für sie geltenden Schutzvorschriften zu informieren. Diese Aushangpflicht erstreckt sich auf alle wichtigen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen:
  • Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Mutterschutzgesetz
  • Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung
  • die für das Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften, z. B. die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, sowie staatliche Vorschriften und Regeln, z. B. die Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Je nach Branche und Unternehmensstruktur kommen weitere Rechtsvorschriften hinzu, z. B. das Ladenschlussgesetz, die Baustellenverordnung oder die Bildschirmarbeitsverordnung.

So erfüllen Sie Ihre Aushangpflichten

Die Pflicht zum Aushang gilt ab dem ersten Beschäftigten, nicht erst ab einer bestimmten Betriebsgröße und auch nicht nur für bestimmte Arbeitsplätze, die mit besonderen Gefahren verbunden sind. Die Aushangpflicht bedeutet allerdings nicht, dass die Dokumente zwingend ausgehängt werden müssen. Es ist auch möglich, sie auszulegen oder in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.

Ob Sie Ihre Aushangpflichten rechtssicher erfüllen, können Sie anhand der folgenden Checkliste überprüfen:
  • Die aushangpflichtigen Rechtstexte werden an geeigneter Stelle, z. B. am Schwarzen Brett oder im Pausenraum, zur Verfügung gestellt.
  • Die Dokumente hängen oder liegen in ihren aktuellen Versionen aus.
  • Die aushangpflichtigen Dokumente sind gut lesbar, nicht verschmutzt oder verblasst.
  • Alle Dokumente sind allen Beschäftigten zugänglich. Bei der Veröffentlichung im Intranet haben alle Beschäftigten Zugang und werden über die elektronische Bereitstellung informiert.
  • Es gibt keine Zugangsbarrieren zu den aushangpflichtigen Gesetzen, niemand muss z. B. erst im Sekretariat oder in der Personalabteilung nachfragen.
Bei Nichteinhaltung der Aushangpflicht droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Arbeitgeber, die dieser Aushangpflicht nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und riskieren eine Geldbuße bis 2.500 Euro. Außerdem können sie schadensersatzpflichtig werden, wenn ein Verstoß gegen die Aushangpflicht ursächlich für einen Unfall oder Schaden ist.

Hinweis: Alle Gesetze und Verordnungen können unter www.gesetze-im-internet.de kostenlos eingesehen und heruntergeladen werden. Im Handel werden auch Sammlungen aushangpflichtiger Vorschriften in verschiedenen Varianten angeboten, z. B. als Taschenbuch, mit Kordel zum Aufhängen oder als E-Book. Wichtig ist, dass alle Vorschriften und Regelwerke in aktueller Fassung vorliegen.

Arbeitsschutzdokumente: Was sonst noch ans Schwarze Brett gehört

Neben den Aushangpflichten sind im Unternehmen weitere arbeitsschutzrelevante Unterlagen auszuhängen:
  • der Flucht- und Rettungsplan
  • Informationen zur Ersten Hilfe (Notrufnummer, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen, Ärztinnen/Ärzte, Krankenhäuser usw.)
  • die für das Unternehmen zuständige Berufsgenossenschaft
Darüber hinaus müssen die Beschäftigten jederzeit Zugang zu den Dokumenten haben, die für ein sicheres Arbeiten relevant sind. Dies betrifft z. B. Sicherheitsdatenblätter von Gefahrstoffen, mit denen die Beschäftigten am Arbeitsplatz umgehen, oder Betriebsanweisungen für bestimmte Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren.

Und schließlich sollten die betrieblichen Ansprechpersonen für Arbeits-, Umwelt- und Brandschutz bekannt und schnell erreichbar sein. Ein Aushang der Namen und Kontaktdaten von Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Sicherheits-, Brandschutz- und Umweltbeauftragten ist deshalb unbedingt zu empfehlen.

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