Stets auf dem Laufenden mit dem kostenlosen Newsletter
ARBEITSSCHUTZuptodate!
Aber auch Verbände, Vereinigungen, Gewerkschaften, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Stiftungen können ihre Vorhabenskizzen einreichen. Die Förderrunde wird von der Initiative Neue Qualität der Arbeit begleitet.
Schwerpunktmäßig sollen sich die Projektideen einem der folgenden vier Handlungsfelder der Initiative zuordnen lassen: Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz.
Das durch die Projekte gewonnene Wissen zur Gestaltung der Arbeitswelt von morgen wird in die Angebote der vom BMAS geförderten Initiative Neue Qualität der Arbeit einfließen und so in die betriebliche Praxis überführt. Auf diese Weise unterstützt die Initiative Neue Qualität der Arbeit die Entwicklung innovativer Ansätze und Instrumente im Bereich Arbeitskultur, Beschäftigung und Personalpolitik in Betrieben und Verwaltungen.
Gesucht werden Projektideen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu leisten, die Arbeitsfähigkeit der Erwerbstätigen zu erhalten und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt und der damit verbundenen Entwicklung neuer Tätigkeitsfelder und Arbeitsformen sind besonders Handlungsansätze gefragt, die zur Gestaltung "digitaler Arbeit" beitragen. Insofern stehen die Projektideen inhaltlich im Kontext des kürzlich vom BMAS gestarteten Dialogprozesses "Arbeiten 4.0".
Besonders förderungsfähig sind Projekte, die KMU und ihre Beschäftigten gemeinsam befähigen, in neuen, digital vernetzten Wertschöpfungsketten konkurrenzfähig zu bleiben, indem nachhaltige Personalplanungs- und Personalentwicklungskonzepte sowie betriebliche Weiterbildungs- und Qualifizierungsstrategien entwickelt, erprobt und transferiert werden.
Das Verfahren zur Vergabe der Projektförderung ist zweistufig aufgebaut: Interessierte bewerben sich in einem ersten Schritt mit einer Projektskizze, die sowohl in elektronischer als auch in schriftlicher Form bis zum 28. August 2015 vorzulegen ist. Im Anschluss daran werden ausgewählte Bewerber aufgefordert, einen förmlichen Projektantrag einzureichen. Der Förderzeitraum beträgt maximal 36 Monate. Förderbeginn ist voraussichtlich das erste Halbjahr 2016.
Das BMAS fördert die ausgewählten Projekte im Rahmen einer Anteilfinanzierung mit einer Zuwendung in der Regel mit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des geplanten Vorhabens. Eine Förderung für bereits begonnene Vorhaben ist ausgeschlossen.
Die Antragsunterlagen, den Förderleitfaden "Neue Qualität der Arbeit" sowie weitere Hinweise und Nebenbestimmungen finden Sie online.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
