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BAuA: Fakten  
23.08.2017

Jeder vierte tödliche Arbeitsunfall passiert durch Absturz

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/BAuA
Absturz häufigste Todesursache (Foto: Samuel Zeller - Unsplash)
Mehr als ein Viertel aller tödlichen Arbeitsunfälle sind Absturzunfälle. Bei rund einem Drittel wäre mit Absturzsicherungen der Unfall weniger tragisch ausgegangen. Das Faktenblatt der BAuA benennt einzelne Unfallfaktoren und Unfallursachen, deren Kenntnis zur Reduzierung von Absturzunfällen beitragen soll.

Von Januar 2009 bis Dezember 2016 meldeten die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz in Deutschland 1.499 tödliche Arbeitsunfälle an die BAuA.  Erfreulicherweise ist dieZahl der jährlich gemeldeten Unfälle seit 2010 leicht rückläufig. Der Anteil der Absturzunfälle liegt jedoch seit 2012 relativ konstant bei rund einem Viertel; im Jahr 2011 betrug er fast 38,1 %.

423 aller Unfälle – sie bilden die Basis dieses Faktenblattes – sind auf Abstürze zurückzuführen, d.h. rund 28,2 % der tödlich verunfallten Personen sind unmittelbar von Gerüsten oder Leitern, Bauwerksdächern oder Maschinen gestürzt oder zuvor durch Bauteile durchgebrochen. 136 von 432 tödlich verlaufenen Abstürzen erfolgten von bzw. durch Bauwerksdächer. In 107 Fällen (78,7 %) stürzten die Verunfallten dabei durch nicht tragfähige Bauteile, wie Lichtbänder oder Dachplatten. Leitern und Tritte waren an 13,9 % (59 Unfälle) der tödlichen Absturzunfälle beteiligt.

Den größten Anteil machten Abstürze zwischen 5 und 10 Metern aus (147 Unfälle, 34,9 %). Bereits Stürze aus geringen Höhen können zum Tode führen: In 49 Fällen erfolgte der tödliche Sturz aus weniger als 2 Meter Höhe. Viele Abstürze von Leitern (23 Fälle) erfolgten aus einer Höhe zwischen 3 und 5 Metern. 62 Verunfallte stürzten aus einer Höhe von über 10 Metern ab, meist von Dächern oder Gerüsten.

Tätigkeiten, Berufsgruppen und Altersklassen

Die häufigsten tödlichen Abstürze waren bei Fertigungs- und Montagearbeiten mit 106 Fällen (26,5 %) zu beklagen, gefolgt von Demontagetätigkeiten (52 Unfälle, 13,0 %) und Transportarbeiten (40 Unfälle, 10,0 %). Die erfassten Absturzunfälle ereigneten sich überwiegend auf Baustellen (269 Unfälle, 64,7 %).

Bei den meist männlichen Unfallopfern (99,5 %) handelte es sich häufig um Baufacharbeiter (25,6 %) und Hilfsarbeiter (62 Unfälle, 15,2 %). Aber auch 30 Elektromonteure (7,4 %) verunglückten tödlich. Mehr als die Hälfte der Abgestürzten waren ausgebildete Facharbeiter (232 Unfälle, 58,1 %), rund 28,8 % angelernte Kräfte (115 Personen). 41 Verunglückte waren ungelernt (10,3 %) und 11 Personen befanden sich noch in der Ausbildung (2,8 %). Ergänzend lässt sich berichten, dass 30 der Verunfallten (7,7 %) Leiharbeitnehmer waren.
Insgesamt arbeiteten 161 der Verunfallten für Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten (38,1 %) oder für Kleinunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (32,9 %).

64,2 % der bei Abstürzen tödlich verunfallten Personen verfügten über eine mindestens dreijährige oder längere Berufserfahrung; sie können als „Routiniers“ bezeichnet werden. In der Altersgruppe der 50 bis unter 60-Jährigen Gruppe weisen 72,7 % der Verunfallten mehr als drei Jahre
Berufserfahrung auf. Nur 6,3 % der Verunfallten dieser Altersklasse besitzen drei bis zwölf Monate Berufserfahrung.

Der Großteil der Verunfallten (72,6 %, 306 Personen) waren zum Zeitpunkt des Unfalls älter als 40 Jahre. Weiter lassen sich 24,7 % der Verunfallten der Altersklasse der 40 bis unter 50-Jährigen zuordnen. 30,6 % der betroffenen Unfallopfer waren 50 bis unter 60 Jahre alt. Der Vergleich der Altersverteilung der tödlich Verunglückten mit den Altersklassen der Erwerbstätigen in Deutschland (Statistisches Bundesamt, 2017) zeigt: In den Altersklassen ab 50 Jahre liegt der Anteil der Verunfallten im Verhältnis über dem der erwerbstätigen, gleichaltrigen Personen. In den Altersklassen bis 50 Jahre ist der Anteil der Verunfallten im Verhältnis zu den in dieser Klasse erwerbstätigen Personen teilweise deutlich geringer.

Gefährdungsbeurteilung und regelgerechtes Verhalten

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes. Sie sollte technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen umfassen, die zur präventiven Unfallvermeidung ergriffen werden. Hierzu zählen die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel (z. B. Leitern und Gerüste), die Optimierung von Arbeitsabläufen sowie das Treffen notwendiger Arbeitsschutzvorkehrungen (z. B. Unterweisungen oder Bereitstellen von persönlicher Schutzausrüstung). Die Gefährdungsbeurteilung ist für Arbeitgeber verpflichtend ebenso wie ihre kontinuierliche Fortschreibung und Dokumentation. Gleiches gilt für die Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.

Bei 237 der 423 Absturzunfälle (56,0 %) ist bekannt, dass zwar eine Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG vorlag, diese in 114 Fällen jedoch unvollständig bzw. in 113 Fällen nicht an aktuelle Änderungen des Arbeitssystems angepasst war. Die Auswertung der Unfallmeldungen zeigt,
dass bei nur 89 Absturzunfällen die Gefährdungsbeurteilung als vollständig und aktuell eingestuft wurde.

In 65 Fällen war für die zum Unfall führende Tätigkeit kein Arbeitsauftrag erteilt worden. Meist stellt sich im Rahmen eines Unfallereignisses zudem heraus, dass gegen sicherheitstechnische Vorschriften verstoßen wird wie beispielsweise gegen das Arbeitsschutzgesetz oder die
Betriebssicherheitsverordnung. Dies trifft auf 298 der 423 ausgewerteten Absturzunfälle (71,0 %) zu. Gemäß § 15 ArbSchG zählt es zu den Pflichten der Beschäftigten für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. So müssen sie die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden: 73 Verunfallte nutzten die bereitgestellte Schutzausrüstung nicht. Bei 136 Absturzereignissen (32,2 %) hätten Absturzsicherungen – vorgeschrieben oder nicht – nach Einschätzung der Unfallermittler die Unfallfolgen wahrscheinlich mildern können.

Fazit

Situationsgerechte und aktuelle Gefährdungsbeurteilungen sowie geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen sind für das Arbeiten in der Höhe unerlässlich. Gleiches gilt für regelmäßige Unterweisungen von Beschäftigten und deren Sensibilisierung für Absturzrisiken schon bei geringen Arbeitshöhen sowie bei Gefährdungen auf Baustellen und Dächern. Absturz- und Bauwerkssicherungen, ein kritischer Blick auf das Arbeitsumfeld und das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung helfen insbesondere Absturzunfälle auf Baustellen zu vermeiden. Das Arbeiten auf standsicheren und geeigneten Leitern sowie der Einsatz von sicheren Gerüsten reduzieren das Unfallrisiko.

Zum Download des Faktenblatts

Die BAuA
Die BAuA wertet jährlich Meldungen über tödliche Arbeitsunfälle statistisch aus. Einzelheiten über die statistischen Auswertungen können der Internetseite der BAuA und den Informationen zur Produktsicherheit entnommen werden.

www.baua.de
www.produktsicherheitsportal.de

 
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