Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vom 12.4.1976 (BGBl. I S. 965) ist am 1.5.1976 in Kraft getreten (zum Gesetzgebungsverfahren vgl. Zmarzlik/ Anzinger, Kommentar zum Jugendarbeitsschutzgesetz, 5. Auflage 1998, Einführung, Rn. 24). Erste Änderungen des Gesetzes erfolgten durch das Erste Gesetz zur Änderung des JArbSchG vom 15.10.1984 (BGBl. I S.1277). Geändert bzw. eingefügt wurden §§ 5, 8 Abs. 2a, 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 11, 12, 14 Abs. 1–3, 16 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 10, 17 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 8, 18, 20, 21, 21a, 21b, 32 Abs. 1 Nr. 1, 58, 59, 62.
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