JArbSchG Erläuterungen: § 29 Unterweisung über Gefahren
Die Vorschrift ist durch das JArbSchG vom 12.4.1976 (BGBl. I S. 965) geschaffen worden und zum 1.5.1976 in Kraft getreten. Sie ist geändert worden durch das Gesetz vom 24.2.1997 (vgl. Kennzahl 15 530 Rn. 5).
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