Haben Sie beruflich schon mal mit einem Laserpointer in einem Vortrag gearbeitet? Es sind sehr nützliche Hilfsmittel, die intuitiv zu bedienen sind. Wir sind uns ziemlich sicher, dass die wenigsten von Ihnen im Vorfeld eine berufliche Unterweisung zu diesem Hilfsmittel bekommen haben. Jetzt fragen Sie zu Recht: „Eine Unterweisung für einen Laserpointer?“ – klingt nach einem Schildbürgerstreich, ist aber tatsächlich so in den entsprechenden Verordnungen festgelegt. In diesem Artikel möchten wir Sie auf einige Aspekte in der Nutzung von Lasern gemäß der TROS Laserstrahlung (Technische Regeln zu kohärenter optische Strahlung aus künstlichen Quellen) und OStrV (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) aufmerksam machen. Auch wir mussten uns in den letzten Monaten verstärkt mit diesen Themen auseinandersetzen. Die firmeninterne Nutzung von Laserpointern war nur der Höhepunkt einer ganzen Reihe von Punkten zu diesem Thema.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.12.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-05 |
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