Die Logistikbranche ist weniger vom Inverkehrbringen sondern von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen betroffen. Der Arbeitnehmer wird in erster Linie über die Verpackungskennzeichnung gewarnt. Was wir nicht verstehen, ist, dass man überhaupt einen Unterschied macht zwischen der Kennzeichnung für das Inverkehrbringen einerseits und der Kennzeichnung für Tätigkeiten andererseits. Bei letzteren lässt man nämlich „Vereinfachungen“ zu: Muss denn ein Lagerarbeiter weniger von den Gefahren wissen als ein Verwender? Gerade im Fall einer Leckage, die kein vernünftiger Mensch ausschließen kann, ist man auf richtige und vollständige Informationen angewiesen. Und der Leckagefall ist in unserer Branche der größte Gefährdungsfaktor. Hier wird in der Praxis viel zu wenig geübt; unsere BG, die BGHW, hat dazu gerade einen sehr nützlichen Leitfaden (DGUV I 208-050) vorgelegt. Grundsätzlich lehrt mich aber meine internationale Erfahrung, dass die Sensibilität für Gefahrstoffe in Deutschland viel größer ist als im europäischen und außereuropäischen Ausland.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-11-06 |
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