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ARBEITSSCHUTZuptodate!
Das Mediationsverfahren gliedert sich in 5 Phasen: |
1. Arbeitsbündnis: An dieser Stelle wird geprüft, ob Mediation das richtige Verfahren ist und wenn ja, die zukünftige Zusammenarbeit geregelt 2. Bestandsaufnahme: Der Sachverhalt wird dargestellt und die zu besprechenden Themen festgelegt 3. Konfliktklärung: Unter Anleitung der Mediatorin beginnen die Parteien mit der Bearbeitung des ersten Regelungspunktes 4. Lösungssuche: Lösungsoptionen werden entwickelt und bewertet 5. Vereinbarung: Eine Vereinbarung zwischen den Parteien wird ausgearbeitet und schriftlich fixiert. An dieser Stelle endet die Mediation. Nachgespräch Die Tragfähigkeit und Umsetzung der Vereinbarung werden überprüft. |
Die Autorin |
Beate Groschupf ist Diplom-Pädagogin, Mediatorin und Coach und arbeitet seit 2004 in freier Praxis als Externe Mitarbeiterberaterin und Führungskräfte-Coach sowie als Prozessbegleiterin in Veränderungsprozessen und beruflicher Umorientierung. Kontakt www.bmg-consulting.de |
Ihr persönliches ESV-Special zu diesem Artikel: |
Erstmalig bietet der ESV den Leserinnen und Lesern dieses Beitrags im Newsletter arbeitsschutzuptodate die Gelegenheit, sich direkt fachlich mit der Autorin dieses Artikels auszutauschen. Sie können an zwei Tagen im Januar 2020 über eigene Erfahrungen zum Thema berichten oder weiterführende Fragen mit der Autorin, Beate Groschupf, diskutieren. Das Angebot ist natürlich für Leser*innen des Newsletters arbeitsschutzuptodate kostenlos – Sie zahlen lediglich Ihre ggf. anfallenden Gesprächskosten für ein Telefonat! Reservieren Sie sich jetzt gleich online einen Zeit-Slot unter www.ESV.info/SL5900 (Beachten Sie bitte: Diese Seite ist öffentlich sichtbar, verwenden Sie deshalb bitte zum Schutz Ihrer eigenen Privatsphäre ein Pseudonym für die Terminreservierung.) Sollten Sie einen reservierten Termin doch nicht wahrnehmen können, so geben Sie diesen bitte für andere Interessenten wieder frei – vielen Dank! Die Gespräche sind vertraulich und werden nicht aufgezeichnet. Durch die Verwendung eines Pseudonyms schon bei der Terminreservierung tragen Sie zum Schutz Ihrer Privatsphäre bei. Wählen Sie hier Ihr Datum und Zeitfenster: Datum: Freitag, 17. Januar 2020 zwischen 13.00 und 16.00 Uhr (jeweils 30 Minuten) Datum: Donnerstag, 23. Januar 2020 zwischen 10 und 13 Uhr (jeweils 30 Minuten) Zur Termin-Reservierung online: www.ESV.info/SL5900 Zum gewünschten Termin und Uhrzeit wählen Sie bitte Tel. 030/25 00 85-571. Sie erreichen Beate Groschupf direkt. |
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