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Gefahrstoffe  
29.03.2022

Informationsplattform Asbest

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/BAuA
Leitlinie zur Asbestbehandlung (Grafik: BAuA)
Asbest ist ein Naturstoff, der als "Mineral der tausend Möglichkeiten" seit mehr als 100 Jahren in industriellen und verbrauchernahen Bereichen verwendet wird. Die gesundheitlichen Risiken von Asbest sind groß. Aktuell sind immer noch über 35 Millionen Tonnen asbesthaltiges Material verbaut.

Asbest ist ein Naturstoff, der als "Mineral der tausend Möglichkeiten" seit mehr als 100 Jahren in industriellen und verbrauchernahen Bereichen verwendet wird. Etwa 4,4 Millionen Tonnen Asbest wurden zwischen 1950 und 1985 nach West- und Ostdeutschland importiert. Mehr als 3.500 verschiedene Produkte wurden daraus hergestellt, viele davon für den Haus- und Wohnungsbau. Bekannt ist die Verwendung von Asbest in Brand- und Wärmeschutzisolierungen oder in Dach- und Fassadenplatten. Asbest wurde jedoch auch in zahlreichen anderen Bauprodukten verwendet. Auch heute noch findet sich in vielen Gebäuden Asbest, zum Beispiel in Bodenbelägen, Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern.

Die gesundheitlichen Risiken von Asbest sind groß. Aktuell sind immer noch über 35 Millionen Tonnen asbesthaltiges Material verbaut. Bei Baumaßnahmen in und an älteren Gebäuden kann aus diesen Materialien asbestbelasteter Staub freigesetzt werden, der krebserregend ist. Bau- und Sanierungsfirmen sind darauf eingestellt und die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten, die Nutzer und die Umwelt vor dieser Gefahr zu schützen. Aber auch private Immobilienbesitzer oder Mieter, die selbst z.B. Renovierungs- oder Umbauarbeiten durchführen wollen, sollten prüfen, ob im Gebäude möglicherweise asbesthaltige Baustoffe vorhanden sind. Lesen Sie hier, wie Sie vorgehen sollten, wenn der Verdacht besteht, dass Sie bei geplanten Arbeiten auf Asbest stoßen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu "Planung und Vorbereitung", "Sichere Durchführung" und "Entsorgung" sowie Links, die Ihnen weitergehende Information zu Asbest liefern.

Gesundheitsgefahr Asbest

Die Gesundheitsgefahren durch Asbest, denen vor allem Beschäftigte ausgesetzt waren, erkannte man schon Anfang des 20. Jahrhunderts. Seit 1942 ist Lungenkrebs in Verbindung mit Asbestose in Deutschland offiziell als Berufskrankheit anerkannt. Warum Asbest krebserzeugend wirkt, blieb jedoch lange Zeit unklar. 1972 veröffentlichten die Wissenschaftler Pott und Stanton die Hypothese, dass hinreichend lange, dünne und biobeständige Fasern eine krebserzeugende Wirkung haben können. Die Faserhypothese ist inzwischen international anerkannt. Auch andere biopersistente Fasern können Krebserkrankungen verursachen.

Ab 1993 ist Asbest in Deutschland verboten

Viel zu spät reagierte man auf die asbestbedingten Gefahren am Arbeitsplatz. Erst 1972 gab es die ersten Schutzvorschriften. Sie minderten in den nachfolgenden Jahren die Asbestbelastung an den Arbeitsplätzen erheblich. Doch auch diese Vorsichtsmaßnahmen waren für die Sicherheit der Beschäftigten nicht ausreichend. Die Erkenntnis, dass ein "kontrollierter Umgang" über den gesamten Lebenslauf von Asbestprodukten nicht zu gewährleisten ist, führte 1993 zu einem vollständigen Verbot der Herstellung, Vermarktung und Verwendung von Asbestprodukten in Deutschland. 2005 beschloss auch die Europäische Union einen vollständigen Ausstieg aus der Asbestverwendung.

Die Latenzzeit zwischen Asbestbelastung und Krebserkrankung beträgt im Schnitt mehr als 30 Jahre. Die Folgen des unzureichenden Arbeitsschutzes werden somit erst heute in vollem Umfang deutlich. Denn der Asbestverbrauch in Deutschland war noch bis Mitte der 1970er-Jahre kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2017 starben laut nationalem Asbest-Profil über 1.600 Menschen mit anerkannter Berufskrankheit durch asbesthaltige Stäube. Insgesamt starben zwischen 1994 und 2017 in Deutschland mehr als 34.000 Menschen vorzeitig an den Folgen des Minerals. Die Weltgesundheitsorganisation und die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in Genf rechnete in 2006 weltweit mit jährlich 100.000 Asbesttoten. Neuere Schätzungen (2018) basierend auf Daten der Weltgesundheitsorganisation (Global Burden of Disease, 2016) unter Verwendung aktueller Evidenz zum Zusammenhang zwischen durch Asbest verursachten Mesotheliomen und durch Asbest verursachten Lungenkrebs kommen zu weit höheren Zahlen von etwa 233.000 Todesfällen pro Jahr global.

Publikationen
Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden

Die Leitlinie stellt die Aspekte der Erkundung von Asbest aus Anlass von durchzuführenden Baumaßnahmen (anlassbezogene Erkundung) dar und beschreibt die Herangehensweise dazu. Mit ihr werden keine bauordnungsrechtlichen oder arbeitsschutzrechtlichen Entscheidungen getroffen.

Bibliografische Angaben
Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden. 
1. Auflage. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und Umweltbundesamt (UBA) 2020. Seiten 29

Artikel "Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden" Herunterladen (PDF, 342 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Quelle: BAuA
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