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IFA-Handbuch  
04.05.2021

Infektionsschutzgerechtes Lüften

Simone Peters
Infektionsschutzgerechtes Lüften (Foto: Ardalan/Unsplash)
Die Luftqualität in Innenräumen wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Dazu zählen Schadstoffe aus Materialien oder Ausdünstungen vom Menschen selbst, Partikel (z. B. Feinstaub oder Pollen) sowie Biostoffe (z. B. Krankheitserreger). Gerade in Zeiten erhöhten Infektionsgeschehens, z. B. Grippewellen in der kalten Jahreszeit oder Epidemie, wie der SARS-CoV-2-Pandemie, ist ein ausreichender Luftaustausch besonders wichtig, damit die Ansteckungsgefahr verringert werden kann.

Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der konkretisierenden Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 „Lüftung“ muss in umschlossenen Arbeitsräumen eine „gesundheitlich zuträgliche Atemluft“ vorhanden sein. Durch regelmäßiges Lüften findet ein Luftaustausch von Innenraumluft mit frischer Außenluft statt, wodurch die verbrauchte Luft nach außen abtransportiert wird.

Der Übertragungsweg für Krankheitserreger in der Luft erfolgt durch Einatmen von Tröpfchen und Aerosolen, die beim Atmen, Husten, Sprechen und Niesen entstehen [2]. In geschlossenen Räumen sinken Tröpfchen aufgrund ihrer Größe schneller zu Boden, doch Aerosole können auch über eine längere Zeit in der Luft verbleiben und sich im ganzen Raum verteilen (Bild 1, s. PDF). Arbeiten Menschen in schlecht oder nicht belüfteten Räumen, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, selbst wenn der zum Infektionsschutz empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beschäftigten eingehalten wird. Eine regelmäßige und ausreichende Lüftung mit Außenluft hilft, um die Konzentration von Krankheitserregern im Raum und somit das Ansteckungsrisiko zu senken.

Lüftung

Beim Lüften unterscheidet man zwischen freier Lüftung und technischer Lüftung. Als Maß für eine gute Luftqualität kann in Räumen, in denen sich überwiegend Menschen aufhalten, die Konzentration an Kohlendioxid (CO2) herangezogen werden. Nach der ASR A3.6 ist eine CO2-Konzentration bis zu 1000 ppm akzeptabel. Auch in Zeiten erhöhten Infektionsgeschehens oder bei einer Epidemie kann die CO2-Konzentration als ein Anhaltspunkt für das richtige Lüften dienen, um die Aerosol-Konzentration zu verringern. Allerdings sollte deutlich intensiver und häufiger gelüftet und die CO2-Konzentration von 1000 ppm möglichst unterschritten werden [3].
Jedoch kann mit dem Wert keine eindeutige Aussage verbunden werden, wie hoch die Konzentration erregerbelasteter Aerosole tatsächlich ist.

Freie Lüftung

Die freie Lüftung erfolgt meistens über Fenster, wobei das Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern und am besten auch mit geöffneten
Türen am effektivsten ist. Das Lüften über gekippte Fenster ist weniger effektiv, kann aber als Ergänzung zur Stoßlüftung sinnvoll sein,
um ein zu schnelles, starkes Ansteigen der Virenkonzentration zu vermeiden [4]. Bei der freien Lüftung ist zu beachten, dass die Effektivität von den äußeren Witterungsbedingungen, z.B. Windrichtung und Temperaturdifferenz zwischen Innen- und Außenluft, abhängig ist.

Die ASR A3.6 empfiehlt für das Lüften von z.B. Büroräumen einen zeitlichen Abstand von einer Stunde und von Besprechungs- und
Seminarräumen von 20 Minuten. Dabei sind die zeitlichen Lüftungsabstände allerdings immer auch der Anzahl der Personen im Raum
anzupassen. Zur Kontrolle der Luftqualität kann die CO2-Konzentration mit z.B. CO2-Ampeln gemessen werden. Eine andere Möglichkeit ist die Berechnung mit Hilfe von z.B. der CO2-App der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) [5] (Bild 2) oder dem BGN-Lüftungsrechner [6] (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe.

...

Lesen Sie den kompletten Beitrag aus dem IFA-Handbuch kostenlos hier: [PDF Infektionsschutzgerechtes Lüften 5 Seiten, 786.24 KByte]




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