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14.06.2012

In der Praxis angekommen – Zwischenbilanz: Ein Jahr DGUV Vorschrift 2

BPUVZ Heft 6/2012

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Unternehmen. Sie markiert einen Paradigmenwechsel im Arbeitsschutz. Zuvor war die Betreuung der Betriebe durch Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit über pauschale Einsatzzeitvorgaben geregelt. Diese starren Vorgaben boten kaum die Möglichkeit, den Betreuungsbedarf an die unterschiedlichen Gegebenheiten der Unternehmen anzupassen. Hier geht die DGUV Vorschrift 2 einen anderen Weg. Mit ihrer Differenzierung zwischen Grund- und betriebsspezifischer Betreuung bietet sie den Unternehmen und Verwaltungen mehr Handlungsspielraum. Gleichzeitig garantiert sie die Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe und fördert die Zusammenarbeit aller am Arbeitsschutz beteiligten Kräfte im Unternehmen.

Eine repräsentative Mitgliederbefragung des Verbandes der Sicherheitsingenieure im Herbst 2011 ergab: Die Hälfte aller befragten Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreut Betriebe bereits nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2. 30 Prozent der Befragten gaben an, die neue Vorschrift stärke die betriebliche Präventionsarbeit. Knapp 50 Prozent sahen keine qualitativen Veränderungen.

Positiv angemerkt wurde von den Betrieben, dass sich durch die DGUV Vorschrift 2 der Dialog zwischen Arbeitsmedizinern, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Geschäfts leitung und Betriebsrat intensiviert hat. Dr. Walter Eichendorf: „Aus einer Kommunalverwaltung kam zum Beispiel die Nachricht, dass die Vorschrift das Bewusstsein der Beschäftigten für die Wichtigkeit der Arbeitssicherheit deutlich gestärkt habe. Das ist für uns ein besonders ermutigendes Signal.“

Es gab aber auch kritische Rückmeldung der Anwender. Moniert wurden die Komplexität des neuen Regelwerkes und der damit verbundene Kosten- und Ressourcenaufwand. „Alle Rückmeldungen fließen in die Evaluation der neuen Vorschrift ein“, versichert Eichendorf. „Unser Ziel ist es, die DGUV Vorschrift 2 nach einer ersten Erprobungsphase weiter zu optimieren und sie auf die Bedürfnisse der Anwender zuzuschneiden.“ Allerdings, so Eichendorf, dürfe man keine ganz einfachen Lösungen erwarten. „Es geht ja darum, den Arbeitsschutz an die Erfordernisse der jeweiligen Branche und des jeweiligen Unternehmens anzupassen. Lösungen von der Stange würden dieses Ziel ins Gegenteil verkehren.“

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben branchenspezifische Handlungshilfen herausgegeben, die den Unternehmen den Umgang mit der DGUV Vorschrift 2 erleichtern sollen. Auch die DGUV stellt auf ihren Internetseiten umfangreiches Material zur Verfügung.

Quelle: DGUV

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