Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 20. November 2014 (GMBl 2014, S. 1577), geändert am 15. Mai 2017 (GMBl 2017, S. 407)
Gemäß § 9 Absatz 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsmedizin beschlossene Arbeitsmedizinische Regel bekannt:
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