Sachgebiet: Gefahrgut
Gesetzgeber: Bund
Vom 9. Juli 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 158)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verordnet aufgrund des § 8 Absatz 1 und 2 des HNS- Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3079, 5241) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
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