In der 2004 novellierten Arbeitsstättenverordnung werden Detailregelungen an Arbeitsstätten im Gegensatz zur alten Verordnung nicht mehr getroffen und durch Zielvorgaben ersetzt. Zur Konkretisierung wird seit 2005 im Ausschuss für Arbeitsstätten ein Technisches Regelwerk von Arbeitsstättenregeln ermittelt, das die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten konkretisieren soll. Bis Ende 2012 wird das Regelwerk voraussichtlich in wesentlichen Teilen fertig gestellt sein. Dessen Vorgaben im betrieblichen Alltag den branchenspezifischen Anforderungen entsprechend umzusetzen, ist insbesondere für Kleinst- und Kleinbetriebe oft schwierig. Hier kommt auf die Aufsichtsdienste ein erheblicher Beratungsbedarf zu. Schon heute besteht eine zentrale Aufgabe der Präventionsfachgremien (Fachbereiche und Sachgebiete) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung darin, Handlungshilfen für die praxisgerechte Umsetzung zu erarbeiten und dadurch Unternehmer und Beschäftigte bei der Anwendung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften zu unterstützen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-08-06 |
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