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Psychische Gefährdungsbeurteilung  
23.05.2017

Handlungsfeld Psyche: Belastungen auf der Spur

Anja Hanssen/BGW
Psychische Belastungen einschätzen (Foto: Nik Shuliahin/unsplash.com)
Unternehmen müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung das Thema Psyche bearbeiten – dazu sind sie per Arbeitsschutzgesetz verpflichtet. Vor sensiblen Fragestellungen braucht aber niemand zurückzuscheuen, denn es gibt bewährte Vorgehensweisen. Die BGW hat dazu Tipps.

Dass die Psyche eine wichtige Rolle bei der Gesundheit im Beruf spielt, ist heute unbestritten. Wie groß ist der Zeitdruck? Kann ohne störende Unterbrechungen gearbeitet werden? Wie viel Rückhalt geben Vorgesetzte? Rahmenbedingungen wie diese wirken sich auf die einzelnen Beschäftigten aus; sie fördern deren Wohlbefinden – sie können aber auch die Gesundheit gefährden.

Es ist nur folgerichtig, dass die Gefährdungsbeurteilung, zu der Unternehmen verpflichtet sind, auf psychische Belastungsfaktoren eingehen muss. Seit 2013 steht diese Anforderung explizit im Arbeitsschutzgesetz.

Wie aber lassen sich individuelle, oftmals sehr persönliche Aspekte von strukturellen Fragestellungen trennen?

Was auf den Prüfstand kommt

Fakt ist: Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GB Psyche) kommen die Arbeitsbedingungen auf den Prüfstand – nicht einzelne Beschäftigte. Dazu sollten fünf Themenbereiche genauer untersucht werden:

Arbeitsinhalte und Arbeitsaufgabe – zum Beispiel Handlungsspielräume, Verantwortung, Qualifikation, emotionale Inanspruchnahme
Arbeitsorganisation – zum Beispiel Arbeitszeit, Arbeitsablauf, Kommunikation und Kooperation
soziale Beziehungen – mit Kolleginnen und Kollegen wie mit Vorgesetzten
Arbeitsumgebung – zum Beispiel Faktoren wie Lärm oder Ergonomie am Arbeitsplatz
Arbeitsformen – Telearbeit, befristete Arbeitsverhältnisse und Ähnliches
Die GB Psyche folgt dem bewährten Ablauf der Gefährdungsbeurteilung in sieben Schritten. Psychische Belastung lässt sich anders als physische jedoch nicht objektiv messen und es gibt auch keine Grenzwerte wie etwa bei Gefahrstoffen. Deshalb ist es besonders sinnvoll, die Beschäftigten als Experten und Expertinnen für ihre eigene Arbeitssituation in das Verfahren einzubeziehen.

Ihre Beteiligung trägt auch dazu bei, den Praxisbezug und die Akzeptanz von Maßnahmen zu erhöhen – und Mitwirkung motiviert. Die Erfahrung aus BGW-Betriebsberatungen zeigt: In der Regel kommen pragmatische und konstruktive Vorschläge der Mitarbeitenden. Entsprechendes gilt auch für die betrieblichen Interessenvertretungen.

Was für die Umsetzung wichtig ist

Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit können über schriftliche Befragungen, Beobachtungen, Interviews oder moderierte Workshops erfasst werden. In allen Fällen ist die Vorbereitung und Kommunikation entscheidend: Mit der Ankündigung eines Vorhabens werden Erwartungen geweckt. Bleiben später Ergebnisse und Verbesserungen aus, führt der Frust darüber oft zu einer Verschlechterung des Betriebsklimas.

Damit das Vorhaben zum Erfolg wird, kommt es besonders darauf an, 

  • dass die Geschäftsführung bereit ist, vorgeschlagene Maßnahmen konstruktiv zu bewerten und Ressourcen für die Umsetzung bereitzustellen,
  • dass die Führungskräfte und die betriebliche Interessenvertretung aktiv eingebunden werden,
  • dass ein Steuerungsgremium – und nicht nur eine einzelne Person – das Vorhaben plant und begleitet,
  • dass alle Schritte transparent gemacht werden und die Anonymität der Befragungsergebnisse gewährleistet ist,
  • dass die Zeitplanung realistisch ist, mit genügend Vorbereitungs- und Informationszeit, aber nur kurzen Abständen zwischen Erhebungen, deren Auswertung sowie der weiteren Bearbeitung der Ergebnisse,
  • dass Workshops von qualifizierten, neutralen Personen entlang eines festgelegten Verfahrens moderiert werden, dass konkrete Ziele und Maßnahmen vereinbart werden und
  • dass deren Wirksamkeit nach angemessener Zeit überprüft wird

Unsere Tipps:

Reden Sie drüber! Erklären Sie Beschäftigten und Führungskräften immer wieder, worum es geht, warum was getan wird und was der nächste Schritt sein wird.

Nutzen Sie "Quick Wins"! Manche Maßnahmen lassen sich schnell umsetzen und zeigen sofort Wirkung, zum Beispiel, wenn Übergaben verbindlich gestaltet oder störungsfreie Zeiten vereinbart werden.

Übrigens zeigt die Gefährdungsbeurteilung auch Faktoren auf, die dazu beitragen, dass Beschäftigte auf Dauer gesund und motiviert bleiben. Ob es der tolle Zusammenhalt im Team ist, der individuelle Handlungsspielraum oder der vertrauensvolle Austausch mit Vorgesetzten: Solche Ergebnisse sollten nicht einfach übergangen werden. Hier darf sich gefreut werden – und gemeinsam überlegt, wie es in Zukunft genauso erfolgreich weitergeht.

So unterstützt die BGW ihre Mitgliedsbetriebe

Viele weitere Hintergrundinformationen und Materialien finden Sie auf der Website der BGW:

  • zum Thema Psyche und Gesundheit
  • speziell zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung


Seminar für Führungskräfte
: Das Seminar "Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kompetent meistern" wendet sich an Führungskräfte aus Pflege, Kliniken und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. In 1,5 Tagen gewinnen sie Klarheit über ihre Rolle, ihre Aufgaben sowie ihre Gestaltungsmöglichkeiten: Wie können betriebliche Maßnahmen angestoßen und begleitet werden? Die Teilnehmenden entwickeln Strategien für einen konstruktiven Umgang mit der Gefährdungsbeurteilung und deren Ergebnissen. Eine etwa einstündige Vorbereitung auf das Seminar erfolgt online auf dem BGW-Lernportal.

Qualifizierung für Arbeitsschutzprofis: Das Angebot "Systemische Arbeitsschutzberatung in KMU" richtet sich an Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die kleine und mittlere Unternehmen betreuen. In Präsenzmodulen, einem Praxisprojekt und Selbstlernphasen, unterstützt durch E-Learning, geht es insbesondere um die moderierte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Organisationsberatung für Betriebe: Wie gehen wir in unserer Einrichtung vor? Welches Analyseinstrument ist für uns das richtige? Wie identifizieren wir geeignete Maßnahmen? Fragen wie diese lassen sich mithilfe der BGW Organisationsberatung klären – im Hinblick auf psychische Belastung genauso wie für andere Themen der Gesundheit und Sicherheit im Betrieb. Die Erstberatung zur Klärung des Unterstützungsbedarfs ist kostenlos. Angebote der Organisationsberatung sind zum Beispiel:

  • Strategietag Psyche
    Bei einem kostenlosen eintägigen Strategietag mit einem BGW-Berater oder einer -Beraterin wird der aktuelle Stand der Einrichtung in Sachen psychische Belastung unter die Lupe genommen. Dabei entsteht eine Strategie für das weitere Vorgehen.
  • Arbeitssituationsanalyse
    Eingebunden in ein Beratungsprojekt der BGW finden im Betrieb strukturierte Workshops statt (jeweils circa zwei bis drei Stunden). In moderierten Gruppendiskussionen erfassen die Beschäftigten Ressourcen und Belastungen ihrer Arbeitssituation. Das Instrument lässt sich gut für die Gefährdungsbeurteilung nutzen, insbesondere zur Analyse psychischer Gefährdungen und zur Ableitung entsprechender Maßnahmen. Die BGW Arbeitssituationsanalyse wird auf Teamebene eingesetzt. Sie eignet sich auch für Kleinbetriebe. Für Menschen mit Behinderungen, etwa in Werkstätten, gibt es eine eigens entwickelte Version der Arbeitssituationsanalyse.
  • Instrumente für quantitative Personalbefragungen
    Die BGW stellt unter anderem speziell auf das Thema psychische Belastung und Beanspruchung zugeschnittene, frei nutzbare Instrumente für die Pflege, für stationäre Wohnbereiche der Behindertenhilfe sowie für das ärztliche Personal in Kliniken zum Download zur Verfügung. Die BGW empfiehlt auch hier die Unterstützung durch Organisationsberatung. Für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten bietet sich das kostenpflichtige BGW Betriebsbarometer an, das auch auf das Thema Psyche eingeht. Im Preis sind bereits zwei Beratungstage inbegriffen.

Neu: Handlungshilfe für Kliniken

Eine gute Arbeitsgrundlage bietet die neue Handlungshilfe "Psychische Gesundheit im Fokus" zur Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung. Sie lässt sich in sehr unterschiedlichen Bereichen von Kliniken – von der Technik bis hin zum ärztlichen Dienst – erfolgreich einsetzen. Die Broschüre zeigt Schritt für Schritt, wie Betriebe vorgehen können und worauf sie dabei achten sollten. Dazu gibt es unter anderem eine Checkliste zur Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Begleitend kann ein speziell entwickelter Kurz-Fragebogen zur Ermittlung der psychischen Belastung vor Ort genutzt werden. Handlungshilfe, Fragebogen mit Auswertungssoftware und weitere Arbeitshilfen sind kostenlos online verfügbar. Das Konzept sieht zudem moderierte Auswertungsworkshops vor – Hilfe zur Durchführung gibt es optional von der BGW.


Drei Erfahrungsberichte aus der Praxis können Sie hier nachlesen:

  • Theo-Lorch-Werkstätten gGmbH, Ludwigsburg
    Wie mit Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GB Psyche) umgegangen werden kann, zeigt dieses Beispiel.

  • Alten- und Pflegeheim Haus St. Barbara, Stuttgart-Möhringen
    Eines der Themen, die bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GB Psyche) in dieser Einrichtung bearbeitet wurden, war die Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen.

  • Reha-Klinikgruppe der Deutschen Rentenversicherung Bund
    Wie sich die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GB Psyche) mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement verzahnen lässt, zeigt das Kooperationsprojekt der DRV Bund mit der BGW. Dabei wurde in den Pilot-Reha-Zentren unter anderem ein Handlungsleitfaden entwickt, der jetzt anderen Einrichtungen Orientierung bietet.

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