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Schulstart 2025  
25.08.2025

Gut versichert im Unterricht und auf dem Schulweg

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/DGUV
Versichert ist nicht nur der Unterricht und der Schulweg, sondern auch Veranstaltungen wie Schulfeiern, Klassenfahrten oder Pausen. (Foto: Alexandra_Koch/Pixabay)
Schülerinnen und Schüler sind beim Schulbesuch gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, anlässlich des Schuljahresbeginns hin.

Versichert sind nicht nur der Unterricht und der Schulweg, sondern auch Veranstaltungen wie Schulfeiern, Klassenfahrten oder Pausen. Nicht versichert durch die gesetzliche Unfallversicherung sind hingegen beispielsweise Unfälle während der Hausaufgabenzeit zu Hause oder private Aufenthalte auf dem Schulhof.

Geschieht ein Unfall im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule, kümmert sich der zuständige Unfallversicherungsträger um die optimale medizinische Versorgung des betroffenen Kindes und übernimmt die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation. Die Leistungen können zum Beispiel auch Einzelunterricht, Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung oder Kinderpflege-Verletztengeld umfassen, wenn die berufstätigen Eltern zur Betreuung oder Pflege eines Kindes zu Hause bleiben müssen. Die Kosten trägt allein die Unfallversicherung. Im Fall von bleibenden Beeinträchtigungen infolge eines Schulunfalls kann es auch zu einer Rentenzahlung durch die gesetzliche Unfallversicherung kommen.

Was ist zu tun, wenn ein Unfall passiert?

Ereignet sich ein Unfall während des Unterrichts – zum Beispiel beim Sport –, wissen die Lehrkräfte, wen sie benachrichtigen müssen. Verunglückt ein Kind oder eine Jugendliche/ein Jugendlicher auf dem Schulweg, sollten die Eltern die Schule informieren und – wenn möglich – einen Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin aufsuchen. In jedem Fall sollten sie dem behandelnden Arzt oder der Ärztin mitteilen, dass es sich um einen Schulwegunfall handelt. Das gewährleistet bei Bedarf eine rasche fachärztliche Behandlung oder die Überweisung in ein Krankenhaus, das auf Unfallverletzungen spezialisiert ist.

Der Weg über den Durchgangsarzt oder die Durchgangsärztin gilt auch für privat versicherte Kinder und Jugendliche. Die Ärzte und Ärztinnen und auch die Krankenhäuser rechnen direkt mit den Unfallversicherungsträgern ab.

Hintergrund

Die Zahl der Schulunfälle ist im Jahr 2024 um 1,4 Prozent zurückgegangen, aber immer noch erlitten mehr als eine Million Schüler und Schülerinnen einen Unfall beim Besuch ihrer jeweiligen Bildungseinrichtung. Der Großteil der Unfälle ereignete sich in allgemeinbildenden Schulen. Auch auf dem Weg von und zur Schule, Kita oder Uni verunglückten weniger Kinder und Jugendliche: Es waren 87.345 Versicherte, fünf Prozent weniger als im Jahr zuvor.

Weitere Informationen der DGUV:
  • Sicher und gesund in der Schule – Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler
  • Schüler-Unfallversicherung. Informationen für Erziehungsberechtigte von Schulanfängerinnen und Schulanfängern
  • Gegen Unfälle versichert im Praktikum und Ferienjob
Quelle: Pressemitteilung DGUV

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