Immer noch werden Gebäude in Deutschland mit Sicherungstechniken für die Beschäftigten ausgestattet, die unter den gegebenen Nutzungsbedingungen weder dem Stand der Technik noch den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Letztere sind aber ein Muss, wenn es um gesetzeskonformes Handeln geht.
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