Den in den Unternehmen tätigen Fachkräften für Arbeitssicherheit obliegt es, den Arbeitgeber und die für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Das Aufgabenspektrum ergibt sich aus § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und umfasst regelmäßig die sicherheitstechnischen Überprüfungen von Betriebsanlagen bzw. Arbeitsverfahren, die Beurteilung und Verbesserung von Arbeitsbedingungen, Mängelfeststellungen, Arbeitsstättenbegehungen sowie die Kontrolle der Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung. Darüber hinaus sind die Sicherheitsfachkräfte, ausgehend von der grundsätzlichen Verantwortung des Arbeitgebers gem. § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), auch im Bereich der Unterweisung tätig, wenn sie die Beschäftigten über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren, mit dem Ziel der Verhaltensprävention und der Benutzung der Körperschutzmittel schulen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.10.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-10-26 |
Seiten 468 - 469
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