Dieses Kapitel behandelt die rechtlichen Grundlagen des Konformitätsverfahrens für Maschinen und andere Produkte, die unter die Maschinenrichtlinie fallen. Diese ist vor allem für den Hersteller und den Inverkehrbringer von Produkten von Bedeutung. Der Begriff des Inverkehrbringers wird im weiteren Verlauf des Kapitels noch im Detail definiert.
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