Nachdem in den letzen Ausgaben dieser Zeitschrift unter anderem die Organisation der gesetzlichen Unfallversicherung (die BG 2011, 25 ff.: Die neue „BG-Welt“) und die versicherten Personen und Tätigkeiten (die BG 2011, 224 ff.) vorgestellt wurden, behandeln wir nun die Versicherungsfälle. Im Unterschied zu den anderen Schlüsselbegriffen ist der Begriff „Versicherungsfall“ in den gesetzlichen Regelungen jedoch relativ neu, wenn auch mittlerweile von erheblicher Bedeutung.
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