In Ihrer Grundausbildung haben Sie diese vermittelt bekommen. Auf der Seite des Gesetzgebers tut sich nicht viel über Jahre, aber die Regeln und Normen werden teilweise relativ häufig aktualisiert, zurückgezogen oder umgestellt. Da mag es sein, dass sich bestimmte Dinge im Baugesetz ändern, die man entweder zeitversetzt oder gar nicht bei bestehenden Gebäuden nachrüsten muss. Oder die Forderung nach einem Explosionsschutzdokument wird nicht mehr in der Betriebssicherheitsverordnung, sondern in der Gefahrstoffverordnung gestellt. Den besten Überblick behalten Sie, wenn Sie mehrgleisig vorgehen und sich nicht lediglich auf Ihre Grundausbildung oder dieses Buch verlassen: Sprechen Sie mit anderen Brandschutzbeauftragten, gehen Sie ins Internet, haben Sie gute Kontakte zu Ihrer Feuerversicherung und auch zu Ihrer Berufsgenossenschaft (beide sind Ihre Partner und beide wollen, dass es bei Ihnen nicht brennt – dafür und davon leben die nämlich!). Über die Informationen in den nachfolgenden Kapiteln hinaus finden Sie weitere Hilfestellungen im Kapitel 14.
Seiten 13 - 21
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