Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Baden-Württemberg
Vom 23. Juli 2020 (GBl. S. 649)
Der Landtag hat am 22. Juli 2020 das folgende Gesetz beschlossen:
Auf Grund von § 32 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit Artikel 80 Absatz 4 Grundgesetz wird das folgende Gesetz erlassen:
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