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Vorschrift Geruchsimmissions-Richtlinie

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Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen in Mecklenburg-Vorpommern (Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL M-V)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern

Vom 15. August 2011, AmtsBl. M-V Nr. L 37 S. 534

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.525836

Unter Berücksichtigung der von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz auf ihrer 115. Sitzung überarbeiteten Grundsätze zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen erlässt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus folgende Richtlinie:

1 Allgemeines

2 Anforderungen an die Begrenzung und Ableitung der Geruchsemissionen

3 Beurteilungskriterien

4 Ermittlung der Kenngrößen der Geruchsimmission

5 Beurteilung im Einzelfall

6 Begründung und Auslegungshinweise zur Geruchsimmissions-Richtlinie

7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anhang A

Anhang B

Anhang C

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