Falls Beschäftigte bei ihrer Arbeit einen Kopfhörer tragen, z. B. als Callcenter- Agent, oder einen Helm benötigen, z. B. als Hubschrauberpilot, lässt sich die bestehende Geräuschbelastung nicht ohne Weiteres mit dem Schallpegelmesser erfassen, weil das übliche Mikrofon für die Messung unter dem Kopfhörer oder dem Helm ungeeignet ist. Außerdem sind die direkt am Ohr gemessenen Werte nicht mit den normalerweise unter Freifeldbedingungen aufgenommenen Schalldruckpegeln vergleichbar. Dieses Problem besteht ebenso für Toningenieure im Rundfunk- oder Fernsehstudio, Taucher, Motorradfahrer und auch für Sekretärinnen, die nach Banddiktat schreiben. Die Erfassung der Geräuschbelastung erfordert in den hier beschriebenen Fällen jeweils die Anwendung spezieller Messverfahren, z. B. mit Hilfe eines Miniaturmikrofons oder eines Kunstkopfes (Liedtke 2006, Pfeiffer/Funke 1994).
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