Sachgebiet: Bio- und Gentechnik
Gesetzgeber: Bayern
Vom 2. August 2005, GVBl. S. 328, zuletzt geändert am 22. Juli 2014, GVBl. S. 286, 289
Auf Grund des § 31 des Gesetzes zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz – GenTG) in der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I 2005 S. 186), erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:
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