Sachgebiet: Bio- und Gentechnik
Gesetzgeber: Bund
Vom 7. April 2008, BGBl. I S. 655
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABL EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 81), sind beachtet worden.
Auf Grund des § 16b Abs. 6 des Gentechnikgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066), der durch Artikel 1 Nr. 14 des Gesetzes vom 21. Dezember 2004 (BGBl. 2005 I S. 186) eingefügt und durch Artikel 1 Nr. 17 des Gesetzes vom 1. April 2008 (BGBl. I S. 499) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:
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