GefStoffV Erläuterungen zu den Anhängen der Gefahrstoffverordnung
Anhang I Nummer 1 konkretisiert die Anforderungen von § 12 GefStoffV gegenüber physikalisch-chemischen Gefährdungen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei der Schutz vor Brand- und Explosionsereignissen.
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