Die Gefahrstoffverordnung ist zweifelsfrei eine der Rechtsverordnungen des technischen Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes, die eine besonders dynamische Rechtsentwicklung aufzuweisen hat. Mit der Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen vom 15. November 2016 erfolgt bereits die dritte Novellierung seit Inkrafttreten der Neufassung der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2010. Ursache für die aktuelle Änderung ist die Notwendigkeit, die Verordnung an das europäische Chemikalienrecht anzupassen. Am 1. Juni 2015 endeten die entscheidenden Übergangsfristen der CLP-Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gemischen, nachdem diese Frist für die Klassifizierung und das Labelling von Stoffen bereits im Dezember 2010 abgelaufen war. Damit besitzen die Stoffrichtlinie und die Zubereitungsrichtlinien keine Bedeutung mehr für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien.
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