Mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung im Jahr 1993 wurde erstmal die Verpflichtung zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern verbindlich festgeschrieben. Seit diesem Zeitpunkt stellt das Sicherheitsdatenblatt in der betrieblichen Praxis meist die wichtigste Informationsquelle über die Eigenschaften eines Stoffes oder eines Gemisches dar. Seit dem 1. Juni 2007 werden die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt allerdings nicht mehr unmittelbar in der Gefahrstoffverordnung abgebildet, sondern durch einen gleitenden Verweis auf die REACH-Verordnung bestimmt. Die formalen Vorgaben an Struktur, Inhalt und Umfang eines Sicherheitsdatenblattes werden durch Artikel 31 der REACH-Verordnung in Verbindung mit Anhang II dieser Verordnung konkretisiert.
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