Mit den Bestimmungen über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen beinhaltet § 4 GefStoffV die Grundlagen der Gefahrstoffinformation. Die besondere Bedeutung dieses Teils der Verordnung begründet sich in der Schlüsselstellung einer korrekten Einstufung und Kennzeichnung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Auswahl der geeigneten und erforderlichen Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
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