GefStoffV Erläuterungen: § 20 Ausschuss für Gefahrstoffe
Seit mehr als 50 Jahren wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als das für das Gefahrstoffrecht zuständige Bundesministerium durch einen beratenden Ausschuss unterstützt. Die Betreuung und Fortschreibung des Technischen Regelwerks zur Verordnung, die Ableitung von Grenzwerten und die Beratung des Bundesministeriums in allen Angelegenheiten des Gefahrstoffrechts sind die wesentlichen Aufgabengebiete dieses Ausschusses für Gefahrstoffe.
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