Zur Bekämpfung von Organismen, die für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Nutzpflanzen gefährlich sein können sind Biozid-Produkte eine wichtige und in vielen Fällen auch eine nicht verzichtbare Maßnahme. Zum Schutz vor Schädlingsbefall, der Übertragung von Krankheitserregern oder zur Bekämpfung von parasitären Mikroorganismen werden daher in der betrieblichen und häuslichen Praxis die unterschiedlichsten Biozid-Produkte verwendet. Aufgrund ihrer Eigenschaften handelt es sich allerdings bei vielen Biozid-Produkten um potenziell gefährliche chemische Substanzen, die auch dem Gefahrstoffrecht unterliegen. Durch die EU-Biozid-Verordnung hat die Europäische Union einen für alle Mitgliedstaaten verbindlichen und einheitlichen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozid-Produkten geschaffen. Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung vom 21. Juli 20212 wurden die bereits zuvor in der Verordnung befindlichen Anforderungen zur Schädlingsbekämpfung und zu Begasungen kompatibel mit dem Recht der Europäischen Union gestaltet. Hierzu wurden die Anforderungen an die Verwendung von Biozid-Produkten in dem neuen Abschnitt 4a der Gefahrstoffverordnung zusammengefasst.
Lieferung: 08/2026Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
