Die Richtlinie 98/24/EG hat den Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit durch gefährliche chemische Stoffe am Arbeitsplatz zum Ziel. Dies schließt den Schutz vor Gefährdungen durch physikalisch-chemische Stoffeigenschaften ein und beschränkt sich nicht auf die akut oder chronisch toxische Wirkung von Stoffen oder Gemisch die Gefahrstoffverordnung im Jahr 2002 um die Anforderungen zur Verhinderung von gefährlichen explosionsgefährlichen Gemischen bei Tätigkeiten mit Stoffen, die derartige Gemische bilden können, erweitert. Die Gefahrstoffverordnung beschreibt die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Abwehr von physikalisch-chemischen Einwirkungen, wie Brand- und Explosionsgefahren. Mit der im Zuge der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2015 erfolgten Übertragung der Bestimmungen über den betrieblichen Explosionsschutz auf die Gefahrstoffverordnung wurden alle relevanten Anforderungen an den Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch physikalischchemische Stoffeigenschaften in der Gefahrstoffverordnung konzentriert.
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