Der Erste Abschnitt der Gefahrstoffverordnung beschreibt den Anwendungsbereich der Verordnung einschließlich der Bezugnahme auf die europäische Rechtsetzung. Weiterhin beinhaltet er die Definitionen der wichtigsten Begriffe der Verordnung. Mit § 1 werden die Zielsetzung und der Anwendungsbereich der Verordnung festgelegt. Neben der Beschreibung des Geltungsbereiches in allgemeiner Formulierung werden die Einschränkungen des Anwendungsbereiches der Verordnung im Einzelnen aufgeführt. Dies betrifft insbesondere die Abgrenzung zum Geltungsbereich von anderen Rechtsverordnungen und Gesetzen, wie beispielsweise gegenüber der Biostoffverordnung oder dem Bundesberggesetz.
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