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30 Jahre Deutscher Gefahrstoffschutzpreis  
27.11.2023

Gefahrstoffschutzpreis 2024: Beschäftigte vor krebserzeugenden Gefahrstoffen schützen, Innovationen fördern

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/BMAS
Sicher. Besser. Arbeiten: Innovationen und Beispiele für die Arbeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen gesucht (Foto: BMAS)
Täglich kommen Personen während ihrer Arbeit mit Gefahrstoffen in Kontakt. Dabei können auch kleine Veränderungen im Betrieb positive Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeitenden haben. 2024 wird mit dem Deutschen Gefahrstoffschutzpreis (GSP) bereits zum 15. Mal ein besonders gutes Beispiel aus der Praxis für den Schutz am Arbeitsplatz ausgezeichnet.

Was ist der Deutsche Gefahrstoffschutzpreis (GSP)?

Der GSP wird alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgelobt und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) organisiert. Die Verleihung des 15. Deutschen Gefahrstoffschutzpreises (GSP) findet im Herbst 2024 statt – 30 Jahre nach der ersten Preisübergabe im Jahr 1994.

Jetzt bewerben!

Sie haben besonders gute, innovative Maßnahmen in Ihrem Betrieb eingeführt oder ein Schulungs-/Motivationskonzept entwickelt? Das BMAS freut sich darauf, mehr darüber zu erfahren! Das Ministerium sucht technische, strategische oder organisatorische Lösungen zum Schutz vor krebserzeugenden Gefahrstoffen. Die Idee kann von Beschäftigten, Auszubildenden, Unternehmerinnen und Unternehmern oder weiteren Personen (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit) entwickelt worden sein. Vor allem kleinere Unternehmen werden vor große Herausforderungen im Arbeitsschutz gestellt. Deswegen sind Bewerbungen aus diesem Bereich besonders willkommen.

Was können Sie gewinnen?

Der Gewinner oder die Gewinnerin erhält ein Preisgeld von bis zu 10.000 € und weitere Vorteile für den Betrieb: Nach dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“ sind Sie ein Vorbild für weitere Unternehmen. Auch heben Sie sich mit dem Preis von Ihren Wettbewerbern ab und hinterlassen bei Kunden sowie potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern einen positiven Eindruck, weil Sie besonders auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten achten. Nach Erhalt des Preises wird Ihre Lösung öffentlichkeitswirksam vorgestellt, denn Ihre Idee hilft auch anderen.

Wie können Sie sich bewerben?

Stellen Sie sich und Ihre Idee in dem Bewerbungsformular unter www.gefahrstoffschutzpreis.de vor. Bewerbungen können vom 1. November 2023 bis einschließlich 31. März 2024 per E-Mail unter gefahrstoffschutzpreis@baua.bund.de eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.gefahrstoffschutzpreis.de.

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Welche Rechtspflichten wichtig sind

Ob in der betriebsärztlichen Betreuung, als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter oder Führungskraft – Heiner Wahl gibt Ihnen einen prägnanten Überblick über:

  • Aktuelles Arbeitsschutzrecht und die Rolle der Unfallversicherungsträger („Dualismus im Arbeitsschutz“) sowie die europäischen Verordnungen REACH und CLP
  • Praxisthemen des Gefahrstoffschutzes, z.B. Informationsquellen, AGS-Risikokonzept, Besonderheiten bei Stäuben und Rauch, Instandhaltung u.v.m
  • Prüfgrößen, Prüfmethoden und Prüfdaten, differenziert nach physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Gefahreneigenschaften

Mit vielen Praxistipps für die (rechts-)sichere betriebliche Umsetzung und weiterführenden Links zu einschlägigen Gesetzestexten.


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(ESV/FG)
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