Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung vom 26.11.2010 haben sich die Anforderungen an die notwendige Fachkunde für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verändert. Es gibt jedoch keine konkreten Festlegungen, über welche Fähigkeiten und Kenntnisse ein Fachkundiger verfügen muss. Dieser Artikel beschreibt sowohl die Problematik als auch die Wege, die ein überbetrieblicher Dienstleister – trotz fehlender klarer Regelungen – beschritten hat, um für seine Kunden eine rechtssichere, kompetente und qualitativ hochwertige Beratung sicher zu stellen.
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