Sachgebiet: Gefahrgut
Gesetzgeber: Bund
Vom 26. März 2021 (BGBl. I S. 481), zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 56)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2020/1833 der Kommission vom 2. Oktober 2020 zur Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (ABl. L 408 vom 4.12.2020, S. 1).
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